Samstag, 26. Mai 1917

     

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 26. Mai 1917Vereinslazarettzug K. 1 Bonn. Der Lazarettzug ist neulich auf dem Bahnhof Hoyerswerda (Oberlausitz) von einem rangierenden Güterzug angefahren worden. Es wurden der Magazin-, Küchen- und Vorratswagen mehr oder weniger stark beschädigt, aber vom Personal niemand verletzt. Die Aufräumungsarbeiten sind schon vollendet, und da die Militärverwaltung für raschen Ersatz der beschädigten Wagen Sorgen tragen will, so dürfte der Zug in wenigen Tagen wieder fahrtbereit sein.

Pfingstverkehr. Die Lokomotiven und Wagen werden augenblicklich für die Bedürfnisse der kämpfenden Heere, der Volksernährung und der Kriegswirtschaft gebraucht. […] Wer nicht unbedingt reisen muß, der verzichte auf Benutzung der Eisenbahn. Das Vaterland verlangt das.
   Man braucht trotz dieser ernsten Mahnung jedoch nicht auf einen Pfingstausflug zu verzichten, nur soll dazu nicht die Staatsbahn benutzt werden. Die Rheinschiffe, die elektrischen Vorortbahnen, die Vorgebirgsbahn und auch die schmalspurige Brölthalbahn dienen weniger den Bedürfnissen des Heeres und der Volksernährung, sie sind sogar auf einen starken Ausflugsverkehr vorbereitet. Vor allem die Brölthalbahn, die von Beuel (am Rheinufer) abfährt, bietet die beste Gelegenheit zu Tagesausflügen in die anmutigen Pleisbach, Bröl- und Hanfbachtäler.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Zur Entlastung der Eisenbahn während der Pfingstfeiertage wird der Verkehr nach den durch elektrische Bahnverbindungen zu erreichenden Orten vom 26. Mai ds. Js. nachm. 5 Uhr bis zum 28. Mai nachm. 5 Uhr gesperrt.
   Fahrkarten nach den folgenden Bestimmungsstationen werden mithin in dieser Zeit nicht ausgegeben: Von Bonn, von Godesberg und von Mehlem untereinander und nach den Stationen an der Strecke Bonn – Köln (Bahnhöfe Köln einschließlich.)
   Der Monatskarten-, Arbeiter- und Militärverkehr wird von dieser Maßnahme nicht betroffen.
   Bis einschließlich 29. ds. Mts. dürfen Bahnsteigkarten nicht verabreicht werden.

Die Verwendung von Studenten als Volksschullehrer hat der Unterrichtsminister jetzt zugelassen. Voraussetzung soll sein, daß diese Studenten von dem Leiter der betreffenden Schule ausreichend angeleitet werden können.

Der Bonner Wochenmarkt war gestern gut beschickt. Grüngemüse, wie Rübstiel, Schneidgemüse und Spinat, war in großen Mengen vorhanden. Ebenfalls war hiesiger und Mainzer Spargel reichlich zu haben. Die Zufuhr in Rhabarber hat in den letzten Tagen etwas nachgelassen. Hiesiger Kopfsalat kostete 15 bis 20 Pfg. das Stück. In holländischen Marktprodukten war gestern keine Zufuhr. Für die Waren, für die keine Höchstpreise festgesetzt sind, blieben die Preise im allgemeinen unverändert. Der Verkauf war durchweg flott, besonders in Spargel, Salat und Grüngemüse.
   Auch der Großmarkt auf dem Stiftsplatz hatte in fast allen Marktprodukten wieder große Zufuhren, besonders in Rübstiel, Schneidgemüse, Kopfsalat und Spinat. Hiesiger Spargel und Rhabarber war nicht besonders viel vorhanden. Kopfsalat wurde hier im großen mit 12 bis 18 Pfg. das Stück bezahlt. Der Verkauf war im allgemeinen sehr flott und der Markt um 7.30 Uhr früh schon wieder fast vollständig geräumt.
   Der städtische Verkauf auf dem Wochenmarkt erfreute sich wieder eines recht regen Zuspruchs, besonders in Fischen, Gemüse und Spargel, worin auch reichliche Vorräte vorhanden waren. […]

Strafkammer zu Bonn. Als ein verwerfliches Treiben bezeichnete der Vorsitzende der Strafkammer die Handlungsweise der 18jährigen Tochter des Bäckermeisters Schm. aus Beuel, die Brot ohne Brotkarte verkauft und sich durch Fälschung von Mehlbezugsscheinen in den Besitz von 16 Zentnern Mehl gesetzt hatte. Die Angeklagte, die im väterlichen Geschäft tätig ist, hatte wiederholt an russich-polnische Arbeiter Brot ohne Marken abgegeben. Hierdurch kam ihr Vater in Rückstand mit seinem Mehl. Das Mädchen versuchte deshalb einen Ausgleich zu schaffen und änderte die von der Behörde ausgestellten Bezugsscheine für Mehl auf höhere Mengen um. Auf diese Weise kam der Vater unberechtigt in den Besitz von 16 Zentnern Mehl. Vor der Strafkammer gab die Angeklagte die Tat unumwunden zu. Das Gericht war der Ansicht, daß derartige Fälle streng bestraft werden müssen und erkannte auf eine Geldstrafe von 750 Mark und eine Gefängnisstrafe von einem Monat.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Nachrichten des städtischen Lebensmittelamtes.
Fleisch. Am Pfingstsamstage werden auf die Zusatzfleischkarten Rind- und Kalbfleisch sowie Blut- und Leberwurst zu den bisherigen Preisen verausgabt. […]
Fett. In der kommenden Woche werden 30 Gramm Butter und 30 Gramm Margarine ausgegeben.
Kartoffeln. In der kommenden Woche werden noch auf die Kartoffelkarte 5 Pfund Kartoffeln und auf die Zusatzkartoffelkarte weitere 3 Pfund abgegeben. Da aber in der Kartoffelzufuhr in den letzten Tagen keine Besserung eingetreten ist, werden voraussichtlich vom 4. Juni ab nur 4 Pfund Kartoffeln verteilt werden. Diese Herabsetzung ist erforderlich, damit wir unter allen Umständen bis zur neuen Ernte durchhalten. […]
Eier. Auf jede für diese Woche bestimmte Eierkarte gelangen 2 Eier zu Abgabe. Der Verkauf beginnt Freitagmorgen.
Bekleidungsamt. Bezugsscheine auf Handtücher, die von Privatbetrieben für ihre Büroangestellten beantragt werden, dürfen nicht mehr ausgestellt werden. Angestellte der Fabrik-, Gewerbe- und Handelsbetriebe müssen sich die im Dienste erforderlichen Handtücher aus ihren eigenen Beständen mitbringen. […] Mehrere Personen haben sich auf den Namen ihrer Dienstboten ohne deren Wissen Bezugsscheine ausstellen lassen. Diese Handlungsweise ist strafbar. […]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)