Mittwoch, 9. Mai 1917

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. Mai 1917Die drei Klassen für den Verkauf von Lebensmitteln sollen nach dem Vorschlag des städtischen Lebensmittelausschusses an die Stadtverordnetenversammlung neu eingeteilt werden. Der Abteilung A sollen, wie bisher, Kriegerfamilien, die die Reichs-Familienunterstützung erhalten, und unterstützte Personen sowie Familien der aktiven Unteroffiziere angehören, die Abteilung B gilt für minderbemittelte Personen […]. Alle anderen Personen gehören zur Abteilung C. […] Die durch diese neue Festsetzung erfolgte Zuteilung zu anderen Lebensmittelklassen soll sofort in Kraft treten, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird.

Die Ortsgruppe Bonn-Godesberg des Unabhängigen Ausschusses für einen deutschen Frieden hat in ihrer gestrigen Mitgliederversammlung die Herren Professor Stargardt zum Vorsitzenden, Geheimrat Dyroff, Direktor Clar und Major a. D. Neuhaus als weitere Vorstandsmitglieder […] gewählt. Es wurde beschlossen, von einer Beitragspflicht abzusehen, die Kosten vielmehr durch freiwillige Beiträge aufzubringen. Der Vorsitzende teilte mit, daß am 21. Mai der konservative Abgeordnete Dr. Wildgrube in Bonn einen öffentlichen Vortrag halten werde und daß für einen weiteren öffentlichen Vortrag Herr Pfarrer Strauß gewonnen worden sei. […]

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Vorsicht beim Verkauf von Kriegsanleihe! In letzter Zeit haben, wie auch schon amtlich festgestellt werden konnte in verschiedenen Gegenden gewissenlose Aufkäufer, besonders auf dem Lande, wiederholt den Versuch gemacht, Kriegsanleihestücke zu möglichst niedrigen Kursen an sich zu bringen, indem sie unerfahrene Besitzer über den Wert der Anleihen täuschten. Diesem Treiben muß mit allem Nachdruck entgegengetreten werden. Die Inhaber von Kriegsanleihestücken können nicht dringend genug vor der Abgabe dieser Papiere unter dem wirklichen Wert gewarnt werden. Wer Kriegsanleihe verkaufen will oder muß, wende sich im eigensten Interesse an eine Bank oder Sparkasse, am zweckmäßigsten an die Stelle, bei der er die Stücke erworben hat.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

  

Seid sparsam mit dem Brot! Es häufen sich die Fälle, daß Einwohner sich beklagen, sie kämen mit der festgesetzten Brotmenge nicht aus. Seit dem 16. April ist die Mehlmenge allgemeine durch gesetzliche Vorschriften von 200 auf 170 Gramm für den Tag herabgesetzt worden. Es ist keine Behörde befugt, über diese Menge hinauszugehen, abgesehen natürlich von den für Schwer- und Schwerstarbeiter usw. vorgeschriebenen Ausnahmen. Die Bevölkerung muß mit den zugemessenen Mengen auskommen. Für die ausgefallene Mehlmenge wird, wie allgemein bekannt sein dürfte, als Ersatz eine größere Menge Fleisch (500 Gramm statt 250 Gramm für die Woche) gegeben. Es ist vor allen Dingen Sache der Hausfrauen, dafür zu sorgen, daß sie mit den allerdings knapp bemessenen Zuteilungen in Lebensmitteln auskommen. An Stelle des Brotes müssen gegebenenfalls Suppen treten. Aus den von der Stadt regelmäßig gewährten Zuteilungen an Haferflocken, Graupen, Grieß und anderen Nährmitteln können Suppen hergestellt werden. Es kann auch nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß die Benutzung der Kriegsküchen außerordentlich empfehlenswert und geeignet ist, in diesen knappen Zeiten vollen Ersatz zu leisten.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)