Samstag, 9. September 1916

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. September 1916Belassung von Fahrradbereifungen. Das stellvertretende Generalkommando des 8. Armeekorps macht bekannt, daß alle Anträge auf Belassung der Gummibereifungen von Fahrrädern, die nicht bei der Polizeibehörde eingereicht sind, unberücksichtigt bleiben müssen.

Weil er Schnaps zu verbotener Zeit verkauft hatte, wurde eine Wirt aus Troisdorf gestern von der Strafkammer zu 100 M. Geldstrafe verurteilt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Das Verlieren von Gegenständen scheint ein Vorrecht der Damen zu sein. Jedenfalls läßt eine Bekanntmachung in der heutigen Nummer unseres Blattes über gefundene Gegenstände, die auf dem Polizeiamte abgegeben wurden, darauf schließen. Dreizehn Damenuhren und 9 Broschen wurden auf dem Fundbureau abgegeben, dagegen nur eine Herrenuhr. Außerdem wurden noch 8 Armbänder, 3 Handtäschchen, 4 Beutel, 5 Halskettchen, 1 Ohrring, Rock- und Hutnadeln, zwei Schürzen, ein Haarkamm, ein Unterrock usw. usw. gefunden. Ob das gefundene künstliche Gebiß auch „weiblich“ ist, verrät die Bekanntmachung nicht.

Wegen Jagdvergehens waren zwei Leute aus Bonn und Endenich vom Schöffengericht vor einiger Zeit zu je vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Eine Hausdurchsuchung bei ihnen hatte eine Flinte, Patronen, Schlingen usw. sowie einen ganzen Hasen in Essig liegend zutage gefördert. Auf ihre Berufung ermäßigte die Strafkammer die Strafe auf je 400 Mark Geldstrafe.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Ausfuhrbeschränkungen für Kartoffeln und Meldepflicht bei Einführung in den Stadtkreis Bonn. Die Ausfuhr von Kartoffeln aus dem Stadtkreis Bonn ist nur aufgrund besonders erteilter schriftlicher Erlaubnis zulässig. Der Erlaubnisschein wird vom Oberbürgermeister erteilt. Kartoffelhändler und Verbraucher, die Kartoffeln in den Stadtkreis Bonn einführen, sind verpflichtet, die eingeführte Menge innerhalb von 8 Tagen den städt. Lebensmittelamte, Abteilung 3, anzuzeigen.

Zur Fernhaltung von wirtschaftlichen Schädigungen, die in gegenwärtiger Zeit besonders schwer empfunden werden, wird immer wieder davor gewarnt, wenig haltbare Lebensmittel, wie frisches Obst, frisches Fleisch, Fischräucherwaren usw. in Feldpostsendungen zu verschicken. Wenn auch die Beförderungsverhältnisse an sich durch den Ausbau der Postverbindungen im Laufe der Zeit wesentlich verbessert worden sind, so sind doch Verzögerungen in der Aushändigung der Sendungen bei den häufig vorkommenden Truppenverschiebungen nicht zu vermeiden. Es ist auch zu bedenken, daß vielfach Sendungen den Empfänger an der Front nicht mehr erreichen, weil er sich nicht mehr bei der Truppe befindet, und daß diese Sendungen dann eine mehr oder weniger lange Nach- und Rückbeförderung erleiden. In solchen Fällen ist es unausbleiblich, daß Lebensmittel von geringer Haltbarkeit verderben. Mehr geeignet zur Feldpostbeförderung sind die im Laufe des Krieges in großer Mannigfaltigkeit und zweckmäßiger Verpackung auf den Markt gekommenen Dauerwaren.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)