Samstag, 15. Juli 1916

     

Neue Bekanntmachungen zur Lebensmittelversorgung in Bonn. Der Oberbürgermeister macht im Anzeigenteil dieser Zeitung bekannt, daß nächste Woche fünf Pfund Kartoffeln – neue oder alte – auf die Person abgegeben werden. Mit dieser Erhöhung der Kartoffelmenge fällt jedoch das Viertelbrot, das als Ersatz für die fehlenden Kartoffeln bisher gegeben wurde, fort. Die Brotzusatzkarten über ein Viertelbrot für jede Person sind danach ungültig.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Anzeige in derDeutschen Reichs-Zeitung vom 15. Juli 1916Schwere Strafen für Garten- und Felddiebstähle. Der Gouverneur der Festung Köln macht in der heutigen Nummer unseres Blattes bekannt, daß im Interesse der öffentlichen Sicherheit diejenigen Personen, die Garten- oder Feldfrüchte oder andere Bodenerzeugnisse aus Gärten oder Feldern entwenden oder zu entwenden versuchen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft werden. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, wer den zum Feldschutz bestellten Beamten oder anderen zum Feldschutz bestellten Personen oder den zum Feldschutz dienstlich befohlenen Militärpersonen bei der Ausübung des Feldschutzdienstes Widerstand leistet. Die Verordnung gilt für den ganzen Bezirksbereich der Festung Köln und tritt sofort in Kraft.

Eine weitere Erhöhung der Zigarrenpreise ist, wie der Deutsche Tabakverein mitteilt, unvermeidlich geworden. Den Ausschlag dafür gibt in der großen Hauptsache die starke Erhöhung der Rohtabakpreise, die seit dem 1. August 1914 auf das Dreifache bis Fünffache für ausländische und auf das Fünf- bis Sechsfache für deutsche Tabake, die wegen der Knappheit aller Tabakarten heute stärker zu Zigarren mitverarbeitet werden als in Friedenszeiten, gestiegen sind.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Höchstpreise für Fleisch und Fleischwaren. Auf Grund des Gesetzes betreffend Höchstpreise sind für den Stadtkreis Bonn bis auf weiteres folgende Höchstpreise festgesetzt worden: Rindfleisch das Pfd. zu 3,20 Mk., Kalbfleisch das Pfd. zu 2,70 Mk., Hammelfleisch das Pfd. zu 3,20 Mk., Leberwurst das Pfd. zu 1,30 Mk., Blutwurst das Pfd. zu 0,80 Mk., Fleischwurst das Pfd. zu 2,60 Mk.

Milchziegen. Der Stadt Bonn steht eine Anzahl Schweizer Milchziegen (Sahnerasse) zur Verfügung, die an Interessenten zum Selbstkostenpreise abgegeben werden. Anträge auf Zuweisung von Ziegen sind umgehend an das städtische Lebensmittelamt zu richten.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)