Mittwoch, 12. Juni 1916

     

Zum Tode des Prinzen Adolf zu Schaumburg-Lippe. [...] Die Leiche des Prinzen Adolf wird, wie schon berichtet, heute vormittag 11 Uhr nach einer kurzen Trauerfeier im Palais zum Bahnhof übergeführt werden. Der Trauerzug geht die Koblenzer Straße bis zum Koblenzer Tor, an der Universität entlang durch den Hofgarten, Kaiserplatz, Bahnhofstraße. Durch den Eingang neben dem Fürstenzimmer wird der Sarg auf den Bahnsteig getragen werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 12. Juli 1916Abgefaßter Kartoffeldieb. Gestern morgen in der Frühe wurden in Grau-Rheindorf in der Nähe der Landstraße drei Männer aus Bonn beim Kartoffeldiebstahl getroffen. Der Eigentümer des Ackers hielt einen der Diebe fest und verabfolgte ihm mit einem Eichenknüppel eine gehörige Tracht Prügel. Auf dem Grundstück fand man einen neuen Sack mit etwa 50-60 Pfund Kartoffeln.

Schließung eines Geschäftes. Der Oberbürgermeister macht bekannt, daß die Schließung der Geschäfte des Bäckermeisters Josef Kohlhaas, Markt 34 und Bonngasse 28 von Montag den 17. d. M. ab wegen Nichtbefolgung der diesbezüglichen Bundesratsverordnung bis auf weiteres angeordnet worden ist.

Die Vaterländischen Wettspiele werden nach einem Beschluß, der gestern abend in einer Versammlung gefaßt wurde, in der unter dem Vorsitz des Herrn Prof. Dr. Schmidt eine Anzahl von Turnvereinen und Fußballvereinen Bonns vertreten war, am 13. August d. J. auf dem großen Spielplatz an der Kölner Chaussee stattfinden. Die Spiele werden in einem gegen die früheren Jahre beschränkten Umfange abgehalten werden und sich auf Fußballspiele, Faustball- und Schlagballspiele sowie leichtathletische Uebungen beschränken. Die ursprünglich geplante Verbindung der Wettspiele mit dem Fahnenweihfest der Fortbildungsschule hat sich als nicht angängig erwiesen. Zur Regelung der Einzelheiten des geplanten Festes wurde ein technischer Ausschuß unter dem Vorsitz des Herrn Turninspektor Schroeder gewählt.

Einschränkung des Fahrradverkehrs. In der heutigen Nummer unseres Blattes ist eine Bekanntmachung betr. Beschlagnahme und Bestandserhebung der Fahrradbereifung veröffentlicht. Danach werden alle nicht zur gewerbsmäßigen Weiterveräußerung vorhandenen Fahrraddecken und Fahrradschläuche, die sich im Gebrauch befinden, oder für den Gebrauch bestimmt sind, beschlagnahmt. Nur für bestimmte Fälle wird der zuständige Militär-Befehlshaber die Erlaubnis zur weiteren Benutzung der beschlagnahmten Fahrradbereifungen erteilten. Um eine Erlaubnis zur weiteren Benutzung der Fahrradbereifungen zu erhalten, ist ein Antrag bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Polizeibehörde unter Beifügung der vorgeschriebenen Radfahrkarte auf einem amtlichen Vordruck zu stellen. Es wird dringend empfohlen, die Anträge unverzüglich zu stellen, da die Verordnung bereits mit Beginn des 12. August 1916 in Kraft tritt und nach diesem Tage die Benutzung der Fahrradbereifungen ohne besondere Erlaubnis strafbar ist.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Godesberg, 11. Juli. Den Marktfrauen wurde gestern morgen durch einen Polizisten die Weisung, daß sie für ihre Johannisbeeren den Höchstpreis mit 30 Pfennig nicht übersteigen dürften [, überbracht]. Höchst entrüstet über diese unerhörte Zumutung stellten sie sofort den Verkauf damit ein und nahmen die Ware wieder mit nach Hause.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)