Samstag, 3. Juni 1916

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 3. Juni 1916Erhöhung der Brotmenge für schwer arbeitende Personen. Der Oberbürgermeister veröffentlicht in dieser Zeitung eine Verordnung, wonach jeder schwer arbeitenden Person bis 15. Juli außer dem ganzen Brot noch drei Viertel eines 3½ pfündigen Brotes oder ein Pfund Mehl wöchentlich besonders zugeteilt werden können. Die Anträge müssen beim städtischen Mehlamt gestellt werden.

Im Nachmittagsheim für Verwundete, Koblenzer Straße 90, wird am morgigen Sonntag, nachmittags 3 Uhr, die beliebte Schauspielerin des Kölner Stadttheaters Frl. Marie Wolf die Besucher durch eine Reihe von Vorträgen erfreuen. Die Verwundeten sind dazu herzlichst eingeladen.

Eine Feldstellung hat das Bonner Ersatzbataillon der 160er im Rheindorfer Felde angelegt. Auf einem verhältnismäßig nur kleinen Gelände sind, durch ein Gewirr von über mannstiefen Gräben miteinander verbunden, Artillerie-, Haupt- und vorgeschobene Stellungen mit Deckungen und Unterständen gebaut worden. Alle Anlagen sind genau so eingerichtet, wie draußen an der Front. Die ganze Anlage, die in erster Linie natürlich zu Uebungszwecken dient, konnte am Nachmittag des Himmelfahrtstages gegen ein kleines, der Kriegsfürsorge zufließendes Eintrittsgeld unter sachkundiger Führung besichtigt werden. Die Gelegenheit, aus eigener Anschauung zu erfahren, wie unsere Feldgrauen draußen sich gegen Gefahren zu schützen und dabei noch verhältnismäßig behaglich einzurichten wissen, wurde von vielen benutzt, so daß die führenden Feldwebel ununterbrochen die Zwecke der verschiedenen Stellungen, ihrer Verschanzungen, ihrer Einteilung in Abschnitte, die Einzelheiten der bombensicheren Unterstände, der Artilleriedeckungen usw. zu erklären hatten.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Ein Einbruch wurde gestern nacht in dem Ladengeschäft eines Metzgermeisters der Altstadt verübt. Dem Einbrecher mußte bekannt gewesen sein, daß der Metzgermeister sich an dem Abend nach auswärts begeben hatte, um seine Frau abzuholen. Es hoffte offenbar, diesen Anlaß benutzen zu können, um ungestört zu „arbeiten“. Seine Tätigkeit mit Stemmeisen und sonstigen Einbrecherwerkzeugen verursachte jedoch in der nächtlichen Stille ein so hörbares Geräusch, daß man von der Straße aus auf ihn aufmerksam wurde. Daraufhin ließ der Einbrecher seine Werkzeuge im Stich und floh durch ein Oberlichtfenster auf die Straße. Leider ist der Bursche entkommen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Schwere Strafe für eine Brotbuchfälschung. Eine Frau aus Bonn hatte sich an der Strafkammer zu verantworten, weil sie, um mehr Brot zu bekommen, in ihrem Brotbuch Radierungen vorgenommen hatte. Die Strafkammer erblickte in ihrer Handlung eine Urkundenfälschung und verurteilte sie zu einer Gefängnisstrafe von acht Tagen.

Alkohol gestohlen hatte der Arbeiter einer Brennerei aus der Glocke des Wiedergewinnungsraumes. Er hatte dabei mit einem Schraubenschlüssel die Schrauben der Glocken loslösen müssen. Die Bonner Strafkammer verurteilte ihn wegen schweren Diebstahls, und, weil er den gestohlenen Branntwein auch der Steuer entzogen hatte, wegen Vergehens gegen das Branntweinsteuergesetz zu zehn Monaten Gefängnis.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)