Sonntag, 26. Mai 1918
Die bürgerliche Kriegsbeschädigten-Fürsorge
soll in der Ludendorff-Spende ihre Verwirklichung finden. Ihr gilt ein Aufruf in der heutigen Nummer unserer Zeitung, der von einem Ausschuß aus Damen und Herren aller Kreise unserer Bevölkerung an alle Bürger und Bürgerinnen Bonns ergeht.
Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist jetzt und später die Fürsorge für diejenigen Kriegsteilnehmer, die im Kampfe für das Vaterland und durch Verwundung oder Erkrankung Einbußen in ihrer Erwerbsfähigkeit erlitten haben. Aus ihren Berufsleben herausgerissen und durch Leiden und Verstümmelung gehemmt, finden sie aus eigener Kraft häufig nicht den Weg in das Erwerbsleben zurück. Nach bestem menschlichen Können wird die Heeresverwaltung den Verwundeten und Kranken, die fürs Vaterland gestritten und gelitten haben, eine Rente gewähren. Aber diese wird für sich allein selten dem Kriegsbeschädigten und seiner Familie ein sorgenfreies Leben ermöglichen.
Die Kriegsbeschädigten wieder tunlichst in ihre frühere Berufsarbeit oder in eine neue passende Betätigung einzugliedern, wird die große Aufgabe der Kriegsbeschädigten-Fürsorge noch lange bleiben. [...]
Bonn müßte nicht Bonn sein, wenn es nicht opferfreudig seinen blutenden Söhnen gäbe, was ihre Wunden von uns fordern. Es mag oft an unsere Tür in diesen schweren Jahren der Sammler angeklopft haben, niemals sind wir zu einer edleren Sache, niemals zur Erfüllung einer heiligeren Pflicht aufgerufen worden, als jetzt, da es gilt, Dank zu zollen unseren Blinden und Krüppeln, unseren Kranken und Siechen, die hinausgezogen jung und frisch und froh und tapfer, uns zu schützen vor Elend und Not, Obdachlosigkeit und Armut. Die Ludendorff-Spende soll ihnen sagen, wie tief wir ihnen danken, wie groß unsere Liebe zur heimatlichen Scholle ist, die wir ihnen zum glücklichen Hafen bereiten wollen.
Dieser Dank ist Ehrensache eines jeden Deutschen, und Bonn wird sich auch hier würdig allen anderen Städten an die Seite zu stellen wissen!

In den Rhein fiel gestern nachmittag beim Schänzchen ein siebenjähriger Jungen, der sich, wie es doch jetzt viele Kinder tun, mit entblößten Beinen im Wasser vergnügt hatte. Ein in der Nähe wohnender Herr sprang in den Fluß und holte schwimmend das schon bewusstlose Kind heraus. Mit einiger Mühe konnte der Junge dem Leben wiedergegeben werden.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Abgabe von Männer-Anzügen. Die steigenden Anforderungen für den Bedarf der Arbeiter in der Landwirtschaft und Rüstungsindustrie sowie in sonstigen kriegswichtigen Betrieben an Arbeitskleidung haben die Reichsbekleidungsstelle vor die Aufgabe gestellt, in kurzer Zeit drei Millionen Männer-Anzüge zu beschaffen. Ein Teil dieses Bedarfs ist beschafft.
Es fehlt indes noch rund eine Million Anzüge, die nur in der Weise aufgebracht werden können, daß sie aus den Beständen an Altkleidern der Bevölkerung entnommen würden.
Dementsprechend ergeht nun auch seitens der Stadt Bonn in besondere Bekanntmachung die Aufforderung an die Bürgerschaft zur Abgabe von Oberbekleidung. Von dem vaterländischen Sinn der Bonner Bürgerschaft darf erwartet werden, daß die von dem Kommunalverband der Stadt Bonn aufzubringende Zahl der Kleidungsstücke durch die eingeleitete Sammlung freiwillig aufgebracht und so eine spätere zwangsweise Einforderung vermieden wird.
Ein Vogelnest im Schulzimmer. Ein Mitarbeiter berichtet uns: Ein Paar Rotschwänzchen hatte in den Schulsaal eines kleinen Ortes im Landkreise sein Nest gebaut auf dem Kranze, mit welchem die Kinder das Kaiserbild geschmückt hatten. An der Lücke einer zerbrochenen Fensterscheibe flogen die zutraulichen Vögel emsig ein und aus und ließen sich beim Nestbau und beim Ausbrüten der Eier durch die Anwesenheit der Kinder nicht stören. Jetzt sind fünf junge Vögelchen in dem Neste, denen die Alten rastlos Futter zutragen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Die Freiwillige Sanitätskolonne vom Roten Kreuz – Bonn veranstaltet an der Halle an der Quantiusstraße einen Lehrgang zur Ausbildung von Erster Hülfeleistung und als Krankenträger. Er beginnt Dienstag den 28. d. M., abends 8 Uhr, und wird während vier Wochen jeden Dienstag und Freitag Abend in praktischer Ausbildung von 8 – 9 Uhr und in theoretischer Ausbildung durch den Kolonnenarzt von 9 – 10 Uhr bestehen. Aktive Mitglieder sind zur Teilnahme verpflichtet. Nichtmitglieder zahlen im Voraus Mk. 3.-. Anmeldungen von Herren schriftlich an den Vorsitzenden Rechtsanwalt Felix Joseph Klein (Mühlheimer Straße 3) oder mündlich am Eröffnungsabend.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)
Montag, 27. Mai 1918
Blumen für unsere Verwundeten. Die schöne Blütenzeit der Rosen ist angebrochen, und die Freude daran ist wohl allgemein bei den Einwohnern und Gästen unserer gepriesenen Gartenstadt. Aber wer denkt dabei der unfreiwilligen Gäste, der vielen Verwundeten, denen diese Freude fast ganz versagt ist, so lange sie an ihr Lager gefesselt sind! Besonders die Schwerverwundeten sind so dankbar und empfänglich für Blumenspenden. Da wäre es in diesen Sammel- und Opferzeiten ein kleines, aber lohnenden „Opfer“, unsere tapferen Helden recht ausgiebig mit Rosen und anderen Blumen zu erfreuen.
Trauer ohne Trauerkleidung. Einen vorbildlichen Aufrufe hat der Ständige Ausschuß der freiwilligen Hilfsausschüsse im Fürstentum Lippe erlassen. Der Ausschuß bittet, dahin zu wirken, daß die weibliche Bevölkerung aller Stände vom Tragen von Trauerkleidung während des Krieges absieht, und nur, wie bei den Männern üblich, durch Anlegen von Trauerflor der Trauer äußerlich Ausdruck gibt. Diese Aufforderung verdient, in weitesten Kreisen unseres Volkes beherzigt zu werden. Die Trauer ist eine Angelegenheit des Herzens, die mit Aeußerlichkeiten nichts zu tun hat. Will aber jemand Schmerz über das Dahinscheiden eines Anverwandten äußerlich zum Ausdruck bringen, so erfüllt ein Trauerflor diesen Zweck genauso wie ein schwarzes Kleid, denn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart zwingen uns, in bezug auf Kleidung die alleräußerste Beschränkung aufzuerlegen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Warnung vor Wohnungskündigungen. Der Kölner Stadtanz. bemerkt in seiner Nummer 215: Bei den zurzeit herrschenden ungünstigen Wohnverhältnissen werden Mieter wie Vermieter in ihrem eigenen Interesse vor Kündigung von Mietwohnungen, von außerordentlichen, nicht zu umgehenden Notfällen abgesehen, amtlich dringend gewarnt. Die Beschaffung einer anderen Wohnung ist heute schwierig, wenn nicht unmöglich. Auch droht leicht die Gefahr, daß die neugemietete Wohnung am Räumungstage nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Mieteinigungsamt kann nach den Bestimmungen der Mieterschutzverordnung vom 26. Juli 1917 auf Anrufen eines gekündigten Mieters die ihm zugegangene Kündigung für wirkungslos erklären, wodurch dem gekündigten Mieter das Recht gegeben wird, in der Wohnung zu verbleiben. Hat nun der neue Mieter die bisherige Wohnung bereits aufgegeben, so kann er in die neugemietete Wohnung nicht einziehen und kommt in die Gefahr, wohnungslos zu werden. Vermieter sowohl wie Mieter geraten dadurch in eine schwierige Lage, da die Beschlüsse des Mieteinigungsamtes unanfechtbar sind und der Nachprüfung durch die Gerichte nicht unterliegen. Im eigensten Interesse der Beteiligten wird daher dringend vor nicht unbedingt nötiger und unvermeidbarer Kündigung von Mieträumen oder Erhebung von Räumungsklagen gewarnt.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Zur Beschlagnahme der Türklinken hat, wie der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein mitteilt, die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums auf eine Eingabe des Zentralverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine Deutschlands wegen Verhinderung des Wuchers bei dem Verkauf von Türklinken geantwortet, daß die Metall-Ersatzstelle in der Lage ist, Ersatz für sämtliche enteignete Türdrücker in brauchbarer Form zu beschaffen. Es könne daher nur dringend geraten werden, daß die Hausbesitzer sich von der Industrie, welche die gegenwärtige Lage auszunutzen versucht, nicht übervorteilen zu lassen, sondern die behördliche Beschaffung des Ersatzes abwarten.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)
Dienstag, 28. Mai 1918
Universität. An der hiesigen Universität sind im laufenden Sommerhalbjahr 6453 Studierende eingeschrieben, darunter 597 Frauen (gegen 5487, darunter 524 Frauen, im Sommerhalbjahr 1917). 5026 Studierende befinden sich im Heeres-, Sanitäts- oder vaterländischen Hilfsdienst. Gefallen sind, soweit bekannt geworden ist, bisher 8 Dozenten, 9 Assistenten und 526 Studierende.
Kardinal von Hartmann hat für die Erzdiözese Köln angeordnet: Wegen der drohenden Fliegergefahr sehe ich mich zu meinem schmerzlichen Bedauern genötigt, anzuordnen, daß innerhalb der Erzdiözese, sowohl in den größeren Städten, wie an den Orten mit größern industriellen Werken, soweit für sie die Vorschrift der völligen Verdunkelung besteht, bis auf weiteres alle Prozessionen, sowohl innerhalb wie außerhalb der Gotteshäuser, zu unterbleiben haben.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Eine Straßenbahn-Abonnementskarte hatte ein jugendlicher Arbeiter aus Beuel gefälscht und zu Fahrten auf der elektrischen Bahn benutzt. Er wurde am Montag von der Strafkammer mit Rücksicht auf seine Jugend zu einer Gefängnisstrafe von acht Tagen verurteilt.
Unfall. Auf dem Adolfsplatz fiel am Sonntag abend ein junger Mann aus einer Schiffsschaukel und verletzte sich so schwer am Kopf, daß er von Feuerwehrleuten zur Klinik gebracht werden mußte.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Die Müllabfuhr wird in Bonn ganz überflüssiger Weise, mit Ausnahme von Mittwochs, täglich besorgt. In großen Städten genügt eine wöchentlich dreimalige Abfuhr vollständig, was hier auch der Fall sein wird. Die Stadt müßte in Bezirke eingeteilt werden. In einem Teil wird Montag, Mittwoch und Freitag, in dem anderen Teil Dienstag, Donnerstag und Samstag abgeholt, und zwar vor 9 Uhr morgens, wie das auch überall Gebrauch ist, damit die Bürgerschaft nicht mehr mit Staub belästigt wird. Durch Einführung dieser Ordnung würde mit einem Schlage erreicht: 1. Die Müllabfuhrgebühren ermäßigen sich um die Hälfte der jetzigen sehr hohen Sätze. 2. Die Hälfte der Gespanne usw. wird frei und könnte 3. Für Brikettfuhren von Brühl jetzt willkommene Verwendung finden. Dadurch würde dann 4. den unverschämten Forderungen der hiesigen und anderen Fuhrleute ein dauerndes Gegengewicht zum Besten der Bürgerschaft geboten. Eile tut Not. Später könnten die überflüssigen Gespanne abgeschafft werden. M.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Stimmen aus dem Leserkreis“)
Mittwoch, 29. Mai 1918
Ernährung und Bekleidung.
Von heute ab wird sämtliches Frühgemüse in den Kreisen Köln-Stadt, Bonn-Stadt und Bonn-Land […] in Zwangswirtschaft genommen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind nur Spinat und Salat. […]
Bei der Beförderung von Frühgemüse aller Art muß daher in den von der Absatzbeschränkung betroffenen Gebiete ein Beförderungsschein verwandt werden. […] Im Stadtkreise Bonn erfolgt die Ausstellung der Beförderungsscheine durch das Lebensmittelamt, Abteilung XII. Die Gemüsebauern werden hiermit nochmals auf die schwere Strafe hingewiesen, der sie sich aussetzen, wenn sie das Gemüse ohne Beförderungsschein fortbringen. Neben dieser Strafe findet jedesmal auch die Beschlagnahme statt. Von der Absatzbeschränkung bleibt unberührt der Absatz in Kleinhandelsniederlassungen und auf öffentlichen Märkten. Für den Verkehr zu benachbarten öffentlichen Märkten und Kleinhandelsniederlassungen wird die Beförderungsgenehmigung nach Bedarf widerruflich für unbestimmte Zeit und für unbestimmte Mengen durch das Lebensmittelamt erteilt. Nach dieser neuen Regelung müßte demnach der Marktverkehr in Bonn durch die Gemüsebauern aus dem Stadtkreise und auch aus den anliegenden Orten des Landkreises aufs beste beschickt werden, und es steht zu erwarten, daß endlich einmal wieder Verhältnisse geschaffen werden, wie sie vor dem Kriege üblich waren. Das Lebensmittelamt wird die Durchführung der Verordnung in rücksichtslosester Weise verfolgen, um endlich einmal die unhaltbaren Zustände im Gemüsewucher zu beseitigen. Im übrigen ist die Gemüseernte in diesem Jahre gut, und es steht zu erwarten, daß wir nicht wieder so große Schwierigkeiten wie im vergangenen Jahre durchzumachen brauchen.
Um den Mißständen, die sich im vergangenen Jahre bei dem frühzeitigen Herausmachen von Frühkartoffeln ergaben, entgegenzutreten, wird in diesem Jahre voraussichtlich durch den kommandierenden General und den Gouverneur ein Ausmacheverbot erlassen werden. Auch wird voraussichtlich vor dem 1. Juli noch ein Höchstpreis für Frühkartoffeln festgelegt werden. Im übrigen ist das Lebensmittelamt mit alten Kartoffeln noch gut versehen, so daß auch in diesem Jahre die schnelle Ernte der Frühkartoffeln nicht so herbeigesehnt wird, wie es im vergangenen Jahre der Fall war. […]
Die Abgabe von Herrenanzügen geht zunächst noch recht spärlich vor sich. Es kann jedoch jedem besseren Haushalt nur dringend empfohlen werden, baldmöglichst wenigstens einen Herrenanzug gegen Abgabebescheinigung in der Altkleiderstelle abzuliefern. Das städtische Bekleidungsamt legt gar keinen Wert darauf, daß diese Abgabe unentgeltlich erfolgt. Im Gegenteil, es ist Anordnung getroffen, daß die Preise für die Abgabe alter Sachen durchaus angemessen sind und weit über das Maß hinausgehen, was man zu Friedenszeiten zahlte. Wer jedoch glaubt, auf die unentgeltliche Abgabe seines Anzuges Wert legen zu müssen, der lasse sich bei der Altkleiderstelle den Betrag auszahlen und liefere ihn bei der Arndt-Eiche wieder ab. Dann tut er für die Witwen und Waisen von Bonner Kriegern das beste Werk. […]
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Aenderungen im Signaldienst bei Luftgefahr. Die Einrichtungen für den Signaldienst bei Luftgefahr sollen hier in Bonn in einigen Punkten verändert und verbessert werden. Eine unmittelbare Fernleitung von der Flakgruppe in Troisdorf nach dem Polizeiamt soll den Nachrichtendienst beschleunigen. An Stelle des Kirchengeläutes, der Dampfpfeifen und der Hornistensignale werden Signalbomben verwandt werden, und durch eine weitere dritte Sirene soll die Warnung lauter gestaltet werden. Die drei Sirenen werden dann voraussichtlich auf der Elisabethkirche, auf der Stiftskirche und auf der Marienkirche Aufstellung finden, die Signalbomben werden von den Kasernen in der Ermekeilstraße und in der Rheindorfer Straße von der Polizeiwache abgeschossen werden. Diese Einrichtungen kosten rund 10.000 Mark. Es soll angestrebt werden, alle Aufwendungen für den Signaldienst bei Fliegergefahr vom Reich oder Staat ersetzt zu erhalten.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Schließung zweier Mühlen. Auf Grund der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 ist die Schließung der Mühlen von Peter Land Bonn, Am Burggraben 38, und Salm und Hupperich, Bonn, Bonner Straße 18 vom 1. Juni 1918 bis auf weiteres angeordnet worden.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“
Donnerstag, 30. Mai 1918
Wegen des katholischen Feiertages Fronleichnam erschien an diesem Tag nur die Bonner Zeitung.
Fliegeralarm. Gestern vormittag 11½ Uhr wurde der Festungsbezirk Köln alarmiert, weil die Annäherung feindlicher Flieger gemeldet worden war. Ein Angriff ist nicht erfolgt.
Ueber deutsche Bauernansiedlungen und Kriegerheimstätte im Baltenlande sprach Dienstag abend Pfarrer Strauß in der Deutschen Vaterlandspartei. […] Im Baltenlande – auch Livland, Estland und Litauen kommen für die Ansiedlung in Betracht – ist Boden genug vorhanden, um mehrere Millionen deutscher Bauern ausreichend damit versehen zu können. […] So will das Baltenland seinen deutschen Befreiern seinen Dank abstatten. Etwas Großes bereitet sich vor: die Schaffung eines neuen deutschen Volksstammes, ein Werk also, das unser aller Teilnahme und Hilfe verdient. – Der Vortrag fand größte Aufmerksamkeit und am Schluß lebhaften Beifall. Der Vorsitzende, Geheimrat Litzmann, gedachte zu Beginn der Versammlung unserer im Westen kämpfenden Brüder, Söhne und Freunde mit den herzlichsten Wünschen und teilte zum Schluß mit, daß Großadmiral v. Tirpitz für den kommenden Herbst einen Vortrag in Bonn zugesagt habe.
16 Bauern vom Vorgebirge, die sich im vorigen Jahre beim Verkauf von grünen Bohnen, Johannisbeeren usw. mit den Höchstpreisen nicht begnügen konnten, wurden gestern von der hiesigen Strafkammer zu Geldstrafen von 150 bis 1240 Mark bestraft. Zwei andere wurden freigesprochen, mehrere weitere Fälle vertagt.
Bei dem Fliegeralarm wurde die Sitzung der Strafkammer sofort unterbrochen. Richter, Angeklagte, Zeugen und Zuhörer begaben sich in den bombensicheren Keller des Gerichtsgebäudes.
Das private Seifensieden ist schon seit längerer Zeit verboten. Die Behörden haben Veranlassung, das Verbot aufs neue in Erinnerung zu bringen. Fette und Oele, die im Haushalte nicht mehr zu verwenden sind, können auf dem Schlachthofe abgeliefert werden, sie werden von dort aus der zweckmäßigen Verwertung zugeführt.
Der Verkauf getragener Kleider im städtischen Bekleidungsamt wird nächsten Montag wieder eröffnet. In Betracht kommen nur Inhaber des Lebensmittelkarten A.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Freitag, 31. Mai 1918
Zur Theaterfrage! Am Freitag sollen die Stadtverordneten wieder ihre Zusage zu dem Theatervertrag mit Köln geben. Wir hoffen bestimmt, daß die Herren vor der Entschließung das Für und Wider genau prüfen. Weshalb spielt in Bonn jetzt nur ein Operettentheater? Gerade in dieser Kriegszeit, in der das Theater als Bildungsstätte auf das Volk wirken sollte und müßte. Alle andern Stadttheater spielen mit künstlerischem und finanziellem Erfolg. Und daß das Stadttheater in Bonn ein Bedürfnis ist, beweist der Sturm auf die Kasse; es war immer bald ausverkauft, zumal fast alle guten Plätze gepachtet waren – nur die letzte Reihe vom ersten Sperrsitz blieb frei. Es sollte aber allen Gelegenheit gegeben werden, gute Unterhaltung und Erbauung im Theater zu finden; denn ein Stadttheater muß Gemeingut sein, was es aber unter den Köln-Bonner Verhältnissen nicht ist und nicht sein kann. Die wenigen Vorstellungen für Rüstungsarbeiter usw. genügen nicht. Darum sollte bei den Entschließungen auch Rücksicht auf die Arbeiter genommen werden, die doch als Steuerzahler auch Teil haben an der Finanzierung des Theaters. Der Arbeiter kann unter den gegebenen Umständen die Vorstellungen, die schon um 6½ Uhr oder spätestens 7 Uhr beginnen, gar nicht besuchen, die lange Arbeitszeit hindert ihn daran. Warum kann nun Bonn, da doch die Stadt – wie aus den Ausführungen des Theaterausschusses hervorgeht, - das Theater finanziell sicher stellt, kein eigenes Theater haben? Wäre es nicht gut, wenn der Theaterkulturverband sich einmal mit der Bonner Theaterfrage beschäftigte? Ein an der Theaterfrage interessierter Arbeiter im Auftrage vieler.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Eingesandt“)
Das Fronleichnamsfest ist in Bonn still verlaufen. Die Fliegergefahr ließ es rätlich erscheinen, auch hier den Umzug zu unterlassen. Die Gottesdienste waren stark besucht. Ueber die Feier in Köln berichtet die Kölner Volksztg. aus Köln, 30. Mai: Das Fronleichnamsfest wurde gestern abend und in der Frühe des heutigen Vormittags durch feierliches Glockengeläute eingeleitet; allerdings war das Feiergeläute nicht mehr von der Wucht und Kraft der vergangenen Jahre, da manche Kirchen infolge des Krieges ihre Glocken und dazu die schönsten und volltönendsten hergeben mußten. Auch die Fronleichnamsprozession, die sonst zu Ehren des eucharistischen Heilandes durch die Städte und Dörfer, durch Feld und Flur zieht, mußte in unserer Stadt und den Vororten unterbleiben. Statt dessen fand in den Kirchen feierlicher Gottesdienst statt, und in der hohen Domkirche hielt um 9.30 Uhr Kardinal und Erzbischoff von Hartmann ein feierliches Pontifikalamt unter Assistenz der Domkapitulare Blank, Düsterwald und Steffens. Im Chor wohnten demselben die Weihbischöfe Müller und Lausberg, die Domkapitulare und der Domklerus, sowie die Professoren und Alumnen des Priesterseminars bei, während Chorumgang, Mittelschiff usw. Tausende von Andächtigen sah. Unter des Domkapellmeisters Prof. Joh. Schultes Leitung sang der Domchor die Messe Panis angeliens von dem verstorbenen Domkapellmeister Koenen und die Hymne Vincenti Berbo von Prof. Schulte.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Die Schulspeisung durch Gewährung von ½ Liter guter kräftiger Morgensuppe an jedes Kind soll nach den Herbstferien eingeführt werden. Der Preis beträgt wöchentlich 39 Pfg., die für Unbemittelte durch die Armenverwaltung bezahlt werden. Die erstmaligen Kosten betragen 20.000 Mk., die monatlichen Kosten 10.000 Mk.
Der Theatervertrag zwischen Bonn und Cöln soll auch für die Spielzeit 1918/19 erneuert werden. Die Vereinigten Cölner Stadt-Theater geben wöchentlich zwei Schauspielvorstellungen und nach Wahl der Stadt Bonn eine Anzahl Opernvorstellungen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)