Donnerstag, 26. Oktober 1916
Universität. Gestern mittag fand in der Aula die erste Immatrikulation dieses Wintersemesters statt. Der Rektor, Geheimrat Ribbert, betonte in seiner Ansprache an die Studierenden die Notwendigkeit, das fröhliche Studentenleben, wie es in Friedenszeiten üblich war, jetzt zurücktreten zu lassen. Arbeit müsse das Hauptziel sein. Die Studierenden hätten jetzt während es Krieges freilich auch mehr Zeit zum Arbeiten, denn das Korporationswesen, das bei all seinem Guten doch auch viel vom Studium ablenke, falle jetzt fort und mehr oder weniger auch der sonstige gesellige Verkehr. [...]
Im Gartenbauverein, der gestern unter dem Vorsitz des Herrn Thilmann seine erste Monatsversammlung nach der Sommerpause abhielt, berichtete Herr Lehrer Hannes über die Pflanzenlieferung an Schulkinder. [...] In der vorgesehenen Aussprache über die wirtschaftliche Lage wurde die Kartoffelversorgung lebhaft erörtert. Als Ursache der nicht zu bestreitenden geringeren Kartoffelernte wurden das vielfach ungeeignete Saatgut und die ungünstige Witterung bezeichnet. Eine Einschränkung des Verbrauchs werde daher nicht zu umgehen sein. Allgemein wurde anerkannt, daß die Stadtverwaltung alles tue, um die Bürgerschaft regelmäßig zu versorgen. Vorige Woche seien leider einige Eisenbahnwagen mit erfrorenen Kartoffeln aus Pommern angekommen. Größere Kartoffellieferungen, die zum Einkellern der privaten Haushaltungen genügen würden, seien zu erwarten. [...]
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Neun große Kaninchen sind in einer der letzten Nächte von einem Grundstück an der Kölnstraße gestohlen worden. Die Diebe wurden in einer Ziegelhütte an der Kölner Chaussee aufgegriffen. Die gestohlenen Kaninchen fand man noch bei ihnen.
Freigesprochen. Der Hausvater des evangelischen Waisenhauses in Godesberg hatte sich gestern vor dem Schöffengericht zu verantworten, weil er von den Kühen des Hauses keine Butter abgeliefert hatte. Er erklärte, er habe keine Butter abliefern können, weil er keine Einrichtung zum Buttern besitze. Außerdem habe er 30 Waisenkinder in jugendlichem Alter mit Milch zu versorgen. Die Bundesratsverordnung, die in Betracht kommt, spricht von der Ablieferung von Milch, die Ausführungen des Kreisausschusses dazu von der Ablieferung von Butter. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
Ein Bäckermeister aus Bonn hatte sich gestern vor dem Schöffengericht zu verantworten, weil der Revisor des Mehlamtes bei einer Revision im Laden des Angeklagten Brotmarken sowohl einer abgelaufenen als der erst folgenden Woche gefunden hatte. Der Angeklagte behauptete gestern vor dem Schöffengericht, die verfallenen Brotmarken seien als überflüssig abgetrennt worden. Das Schöffengericht setzte eine Geldstrafe von 50 M. gegen ihn fest.
Versuchte Erpressung. Der 45 Jahre alte Tagelöhner Josef Bo. Aus Beuel verlangte in einem Brief von seinem Arbeitgeber Bezahlung von Ueberstunden und Schweigegeld dafür, daß dieser verbotswidrig heimlich ein Schwein geschlachtet habe. Ein Freund des Arbeitgebers hat ohne dessen Auftrag dme Tagelöhner den beanspruchten Ueberstundenlohn bezahlt. Der Arbeitgeber aber bestritt zeugeneidlich sowohl die angebliche Schweineschlachtung wie auch die Verpflichtung zur Zahlung von Ueberstundenlohn. Der Tagelöhner aber wurde vom Außerordentlichen Kriegsgericht in Köln wegen versuchter Erpressung zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt.
Der Inhaber einer bekannten Wirtschaft in Bonn stand gestern vor dem Schöffengericht unter der Anklage, mehr Fleischgerichte als zulässig auf der Speisenkarte aufgeführt zu haben. Die Anzeige war von einem Kölner Wirt erstattet worden, angeblich weil die Kölner Polizei noch strenger vorgehe als die Bonner. Der Angeklagte erklärte sich für nicht schuldig. Das Schöffengericht erkannte auf seine Freisprechung, weil in Wirklichkeit nicht mehr als sechs verschiedene Fleischgerichte auf der Karte standen. Sauerbraten kalt oder warm sei als ein Gericht anzusehen und es werde niemand einfallen, zuerst eine Portion warmen Sauerbraten und dann eine Portion kalten zu essen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Butter- und Margarine-Verkauf. Der Leiter des städtischen Lebensmittelamtes macht bekannt: Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß Butter und Margarine entgegen den Bestimmungen meiner Verordnungen über die Abgabe von Lebensmitteln und Waren und über den Verkehr mit Speisefetten vom 7. Juni 1916 durch die Lebensmittelgeschäfte an Verbraucher abgegeben werden, obgleich diese nicht in die Kundenliste eingetragen sind. Durch derartige Verstöße wird der Verbraucher, dessen Eintragung in die Kundenliste ordnungsmäßig erfolgt ist, geschädigt und jede ordnungsmäßige Durchführung des Verteilungsplanes vereitelt. Ich warne daher noch einmal die Inhaber dieser Lebensmittelgeschäfte nachdrücklich davor, gegen meine Verordnungen zu verstoßen. Fortan werde ich gegen alle zu meiner Kenntnis kommenden Verstöße unnachsichtig das Strafverfahren einleiten und die sofortige Schließung des betreffenden Geschäftes anordnen. Die Verbraucher werden gebeten, mir Verstöße unverzüglich bekannt zu geben.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Freitag, 27. Oktober 1916
Das „holländische Speisefett“, das im vergangenenFrühjahr in vielen hiesigen Geschäften verkauft worden ist, bis es als gute Butter beschlagnahmt wurde, beschäftigte gestern wieder die Strafkammer in drei Verhandlungen. In der ersten Verhandlung waren ein Lebesnmittelagent, ein Lebensmittelgeschäftsinhaber und ein Metzger angeklagt, Butter aus dem Auslande eingeführt, aber nicht der Zentraleinkaufsgesellschaft angemeldet, sowie beim Verkauf der Butter den Höchstpreis überschritten zu haben. Der Agent hatte die Butter als „Speisefett“ in Straelen gekauft. Er sagte, Anfang Mai seien riesige Mengen von „Speisefett“ in Straelen auf offener Straße unter den Augen der Behörde gehandelt worden. Er selbst konnte Zahlungsbestätigungen über Beträge von 4000 M., 5000 M. und 12.000 M. vorlegen. Da er das Fett aber auf deutschem Boden gekauft, also nicht eingeführt habe, sei er nicht verpflichtet gewesen, es der Z. E. G. anzuzeigen. Und da es sich um „Speisefett“, nicht um Butter gehandelt habe, sei der Butterhöchstpreis nicht bindend gewesen. Aehnlich rechtfertigten sich die beiden anderen Angeklagten, die in Emmerich und Kaldenkirchen gekauft hatten. Das Gericht erkannte, daß die Angeklagten nach ihren nicht widerlegten Angaben die Butter im Inlande gekauft und daher nicht die Verpflichtung gehabt hätten, sie der Z. E. G. anzumelden. Dagegen hätten sie gewußt, daß es Butter gewesen sei, und beim Verkauf den Höchstpreis überschritten. Das Urteil lautete auf 50 M. gegen den Agenten und je 20 M. Geldstrafe gegen die beiden anderen Angeklagten.
In der zweiten Verhandlung hatten sich die Inhaber bezw. Inhaberinnen von vier hiesigen Lebensmittelgeschäften zu verantworten, weil sie das „holländische Speisefett“, das nach dem Gutachten von Prof. Kippenberger in allen Fällen gute Butter war, zu einem höheren als dem Butterhöchstpreise verkauft und dabei keine Eintragung in das Brotbuch gemacht haben. Sie wurden freigesprochen, weil sie in gutem Glauben gewesen sein konnten. Aus demselben Grunde wurden in der dritten Verhandlung 20 hiesige Geschäftsinhaber ebenfalls von der Beschuldigung, den Höchstpreis überschritten und ohne Ausweis verkauft zu haben, freigesprochen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Am kommenden Sonntag, dem letzten Sonntag vor Allerheiligen, ist ein erweiterter Geschäftsverkehr auf die Dauer von 10 Stunden freigegeben. Die Ladengeschäfte dürfen am Sonntag von morgens 7 bis abends 7 Uhr – mit Ausnahme der für den Hauptgottesdienst bestimmten Vormittagsstunden von 9½ bis 11½ Uhr – für den Verkauf geöffnet werden.
Kartoffelnachlese. Zahlreiche Kinder und Frauen aus der Stadt sieht man jetzt schon früh morgens im Felde hinter dem Pfluge und der Egge hergehen, um die im Boden zurückgebliebenen Kartoffeln aufzulesen, die sie dann mittags und abends nachhause bringen. Seitens der Landwirte wird ihnen dieses gerne gestattet.
Kartoffelversorgung. Aus Beuel, 27. Okt., wird uns geschrieben: Gestern hat die Verwaltung mit der Einkellerung der Kartoffeln straßenweise begonnen. Die reichsgesetzlich geregelte Festsetzung von 1 Pfund pro Kopf und Woche bis 15. April wird indes vorläufig nur zur Hälfte abgegeben, sodaß statt 3 Zentner für die Person 1½ Zentner geliefert werden.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Godesberg, 27. Okt. Die Bürgermeisterei Godesberg, die den ganzen Sommer hindurch mit dem Erhalt von Speisefetten unzuverlässig bedacht worden war, darf sich jetzt einer regelmäßigen und geordneten Speisefettversorgung rühmen. Wenn auch die Wochenmenge von 50 Gramm für die Person nicht als sonderlich luxuriös bezeichnet werden kann, so trägt doch schon das Bewußtsein, daß auf diese Menge sicher gerechnet werden kann, eine große Beruhigung in die Bürgerschaft hinein. So kommen in regelmäßiger Reihenfolge Schmalz, Margarine und Butter bei den Gemeindeverkaufsstellen, die durch ehrenamtliche Kräfte bedient werden, zu Austeilung. Das frühere Gedränge ist vollständig in Fortfall gekommen, weil in allen Fällen für eine genügende Deckung des gesamten Bedarfs gesorgt ist.
Beuel, 27. Okt. Die Arbeiten am Neubau des Direktionsgebäude der Bröltaler Eisenbahn sind trotz Kriegswirren so tüchtig fortgeschritten, daß vor einigen Tagen das Richtfest stattfinden konnte. Schon vor 15 Jahren war die Verlegung der Direktion von Hennef nach Beuel geplant, es mußte jedoch besonderer Gründe halber davon Abstand genommen werden. [...]
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)
Unvorschriftsmäßig hergestellter Kuchen. Ein Bäckermeister aus Bonn, der bereits sechsmal wgen Uebertretung der Bundesratsverordnungen vorbestraft ist, stand heute morgen wiederum an der Strafkammer unter Anklage, weil er Kuchen in einer Weise hergestellt hatte, die durch eine Verordnung des Oberbürgermeisters verboten war. Er führte zu seiner Entschuldigung an, der Obermeister der Bäckerinnung habe ihm durch Fernsprecher mitgeteilt, das Backen von Obstkuchen sei wieder gestattet. Da habe er angenommen, diese Kuchen dürfe man nunmehr wieder in derselben Weise herstellen wie früher. Er habe deshalb die neue Art der Herstellung, die durch eine besondere Polizeiverordnung angeordnet worden sei, nicht gekannt und sich auch die Verordnung nicht angesehen. Das letzte Mal war der Bäckermeister mit 600 Mark Geldstrafe bestraft worden, und es war ihm vorgehalten worden, daß bei einer nochmaligen Uebertretung unweigerlich eine Gefängnisstrafe eintreten werde. Der Staatsanwalt beantragte jedoch mit Rücksicht darauf, daß es sich um eine Uebertretung handele, die vor der Straftat der letzten Verurteilung liege, nochmals eine Geldstrafe von 600 Mark. Das Gericht erkannte an, daß der Fall milde liege und ließ es bei einer Geldstrafe von 100 Mark bewenden, gab aber dem Angeklagten den guten Rat mit auf den Heimweg, Schluß zu machen, da es jetzt auch Schluß sei mit den Geldstrafen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Samstag, 28. Oktober 1916
Das Palasttheater hat in dieser Woche die „Fledermaus“ aufs Programm gesetzt. Nur wenige Kleinbühnen dürften das Wagnis unternehmen, mit so geringen Mitteln diese reizendste Straußoperette aufzuführen. Dennoch ging die Vorstellung recht flott und temperamentvoll vor sich und fand ein dankbares Publikum, das der frischen Adele, die Paula Franke, und dem schwerenöterischen Gabriel von Eisenstein, den Ludwig Braun innehatte, sogar Blumengaben zollte. [...]
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Zwei Kaninchen-Diebe, sowie ein Mädchen, das bei den Diebstählen Schmiere gestanden hatte, wurde gestern von der Kriminal-Polizei festgenommen und dem Gericht zugeführt. Bis jetzt konnten den Dreien mehrere Diebstähle nachgewiesen werden. Die gestohlenen Kaninchen wurden in der Wohnung des Mädchens zubereitet und verspeist. In Ermangelung von Fett begnügte man sich mit Suppenwürfeln. Unter den Festgenommenen befindet sich auch ein einbeiniger Kriegsinvalide, der trotz dieses Fehlers mit großer Geschicklichkeit über die Einfriedungen hinwegsetzte und die Diebstähle ausführte.
„Holländisches Speisefett“. Die Strafkammer hatte bekanntlich in der vorigen Woche 27 Personen, die wegen Verkaufs von holländischem Speisefett unter Anklage gestellt waren, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr gegen 23 freisprechende Urteile Revision beim Reichsgericht eingelegt. Die übrigen vier sind rechtskräftig geworden.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Beuel, 27. Okt. Vor einigen Nächten sind Diebe in das Lebensmittellager in der kath. Mädchenschule eingedrungen und haben Eßwaren im Werte von etwa 100 Mark entwendet.
Grau-Rheindorf, 26. Okt. Einem hiesigen Landwirte wurde gestern über Mittag die mit Weizen vollgefüllte Sämaschine, die auf dem zu bestellenden Felde zurückgelassen worden war, fast vollständig entleert. Die gestohlene Menge Saatgut wird auf etwa 50 Pfund von dem betreffenden Bauersmann angegeben.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)
Eine schwere Strafe wegen Uebertretung der Bundesratsverordnungen verhängte die Strafkammer gegen die Frau eines Bäckermeisters aus Bonn. Die Frau ist wegen derartiger Uebertretungen bereits sechsmal vorbestraft. Bei einer Revision waren in der Bäckerei verschiedene Brote gefunden worden, die bis zu 80 Gramm zu leicht waren. Der Revisor bekundete, dies habe nur daran gelegen, weil zu wenig Teig für die Brote genommen worden sie in der Absicht zu verschleiern. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 1000 Mark, da es sich hier um ein typisches Beispiel von Gewinnsucht handele. Der Verteidiger griff besonders diese Aeußerung des Staatsanwaltes und die Ansicht des als Sachverständigen vernommenen städtischen Revisors scharf an. Die Sachverständigenkenntnis des Revisors wurde von dem Verteidiger mit dem Hinweis auf die Unzufriedenheit der Bäcker mit dem Revisor entschieden in Zweifel gestellt. Das Gericht kam zu der Ansicht, daß die Angeklagte zu bestrafen sei und erkannte auf eine Geldstrafe von 500 Mark.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Sonntag, 29. Oktober 1916
Das Einwintern der Kartoffeln. Die Pflanzenschutzstelle an der landwirtschaftlichen Akademie Bonn-Poppelsdorf schreibt uns: Die diesjährige Kartoffelernte ist im allgemeinen nicht sehr befriedigend ausgefallen, so weit nicht neues Saatgut zur Aussaat verwandt wurde. Bei der großen Wichtigkeit der Kartoffeln für die menschliche Ernährung ist es in diesem Jahre mehr denn je geboten, mit den vorhandenen Kartoffelvorräten äußerst sorgfältig umzugehen und das Verderben von Kartoffelvorräten durch Fäulnis zu vermeiden. Ueber die sachgemäße Aufbewahrung von Kartoffeln beim Landwirt und im städtischen Haushalt gibt das Flugblatt Nr. 10 der Flugblattsammlung über Pflanzenschutz „Die Einwinterung der Hackfrüchte“ Auskunft. Das Flugblatt kann zum Preise von 5 Pfg. durch die Pflanzenschutzstelle an der Kgl. Landwirtsch. Akademie in Bonn-Poppelsdorf, Nuß-Allee 7, bezogen werden.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Die Herabsetzung der Lebensmittelpreise. Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß eine Ermäßigung der zurzeit bestehenden Preise für die Hauptnahrungsmittel gewiß durchaus wünschenswert ist. Aber es müssen unbedingt nach wie vor die Rücksichten auf die Hebung unserer Produktion voranstehen. Aus diesem Grunde stellen sich namentlich einer Herabsetzung der Schweinepreise, wie sie neuerdings angekündigt worden ist, erhebliche Bedenken entgegen. Ueberdies würde sie dem Verbraucher bei den geringen Schweinefleischmengen, die zurzeit auf den Kopf der Bevölkerung entfallen, nur eine ganz geringe und nahezu bedeutungslose Verbilligung bringen, die Arbeit usnerer Schweinemäster aber außerordentlich beunruhigen, was gerade im Interesse der verbrauchenden Bevölkerung unbedingt vermieden werden muß. In Friedenszeiten spielte das Schweinefleisch in der Volksernährung eine große Rolle, heute ist das nicht der Fall. Die Bevölkerung ist gegenwärtig mehr auf Rindfleisch angewiesen und wird dies voraussichtlich auch noch auf längere Zeit sein. Was den Preis selbst anlangt, so ist auch zu berücksichtigen, daß das Schweinefleisch in Anbetracht seines Fettreichtums bei weitem nicht so stark im Preise gestiegen ist wie andere Lebensmittel.
Wenn man eine Preisherabsetzung herbeiführen will, so sollte man mit solchen Erzeugnissen beginnen, die von der Bevölkerung in größeren Mengen verzehrt werden und bei denen daher eine Verbilligung die ärmeren Volksschichten wirklich entlasten würde. Hierfür kommen in erster Reihe Gemüse und Fische in Frage. Die Preise sowohl für See- wie Süßwasserfische haben eine ganz unerhörte Steigerung erfahren, die sehr wohl herabgemindert werden kann. Eine Ermäßigung der Gemüsepreise würde keine so schädigende Rückwirkung auf die landwirtschaftlichen Erzeuger ausüben, wie dies bei einer Herabsetzung der Schweinepreise unbedingt zu erwarten ist. [...]
Ein Eingriff in die Schweinemast, namentlich der kleinen Schweinemäster, in Form einer Preisherabsetzung müßte unweigerlich zu einem Rückgang der Produktion führen, ohne daß auf der anderen Seite den Verbrauchern irgendwie ein nennenswerter Vorteil zugewendet würde. Bei einer Herabsetzung der Gemüse- und Fischpreise sind solche nachteiligen Wirkungen nicht zu befürchten. Die außerordentliche Höhe der gegenwärtigen Preise für Gemüse und Fische ist in der Hauptsache nicht auf die Erzeugung, sondern auf den Handel, vielfach auch noch auf den Kettenhandel, zurückzuführen. Eine Verbilligung des Gemüses empfiehlt sich auch gerade jetzt schon deswegen, weil gegenwärtig viel Gemüse vorhanden ist und weil es infolge seiner geringen Haltbarkeit nicht zurückgehalten werden kann. Energische Maßnahmen wären hier ebenso am Platze wie bei den Fischen und Fischwaren.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Godesberg, 28. Okt. Um den überhand nehmenden Diebstählen wirksam entgegenzutreten, beabsichtigt die Gemeinde, eine Anzahl Hilfsnachtwächter einzustellen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)
Städtischer Kartoffelverkauf. Bis auf Weiteres können nur 6 Pfund Kartoffeln für den Kopf und die Woche verabfolgt werden. Der Kartoffelpreis beträgt im Kleinverkauf Mark 5,50 für den Zentner. Die Verbrauchsmenge wird, sobald die Zufuhr reichlicher ist, wieder erhöht.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Montag, 30. Oktober 1916
1. Symphoniekonzert von H. Sauer. Als die an sich höchst bedauerliche, aber aus gewichtigen Gründen begreifliche Auflösung unseres städtischen Orchesters erfolgte, – hoffentlich kommen wir nach den Kriegsjahren wieder zu einem leistungsfähigen Orchester! – schien es sehr zweifelhaft, ob sich auf absehbare Zeit noch Orchesteraufführungen ermöglichen lassen und die beliebt gewordenen Abende im Theater so bald wieder stattfinden sollten. Erfreulicherweise haben die Pessimisten auch hier nicht Recht behalten. Schon wiederholt hat der städtische Gesangverein ein durchaus passables Orchester aufgebracht. Und unser städtischer Kapellmeister Herr H. Sauer ist ihm hierin gefolgt. Welche Schwierigkeiten in diesen Zeiten zu überwinden sind, um von Fall zu Fall eine brauchbare Körperschaft zusammenzubringen, vermag der Fernerstehende nicht zu ermessen. Herr Sauer hat nicht nur ein sehr stattlich besetztes Orchester gebildet, er hat auch die Tradition der Symphoniekonzerte wieder aufgenommen. Für diese Bemühungen verdient er den Dank der Bonner Musikfreunde. – Der erste Abend brachte an Orchesterwerken Seb. Bachs „D-Dur-Suite“, drei Sätze aus Mozarts achtteiliger Haffnerserenade von 1776 und Beethoven C-Moll-Symphonie. [...] – Das Haus war voll besetzt. Der starke Besuch der Konzerte der letzten Wochen zeigt deutlich, welche Bedeutung die Musik für viele in diesen Zeiten gewonnen hat. Sch.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Fußballsport. Im gestrigen Meisterschaftsspiel konnte der Bonner Fußball-Verein den Bonner Ballspielklub überlegen mit 8 : 0 schlagen. Beim Seitenwechsel führte BFV mit 3 : 0.
Am letzten Samstag fand auf dem Sportplatz an der Richard Wagnerstraße ein interessantes Wettspiel zwischen den 2. Mannschaften des Spielvereins am Kgl. Gymnasium und des Schüler-Spielvereins statt. Nach wechselvollem Kampfe siegten die Königlichen mit 3 : 1 Toren.
Vorträge. Im großen Saale der Lesegesellschaft sprach vorgestern Professor Dr. Georg Jacob von der Universität Kiel im Auftrage der Gesellschaft für Literatur und Kunst über das zeitgemäße Thema der türkischen Literatur, die uns durch den Weltkrieg und durch unser Bündnis mit dem osmanischen Reiche näher getreten ist als vordem. [...]
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Schließung eines Geschäfts. Der Oberbürgermeister macht bekannt, daß das Geschäft des Bäckermeisters Bernhard Teeke, Meckenheimerstraße 17, vom 2. November ab geschlossen ist.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Dienstag, 31. Oktober 1916
Hilfsstelle zur Ermittlung den deutschen Kriegsgefangenen. Infolge einer Anordnung der Territorial-Delegierten für die freiwillige Krankenpflege im Kriege hat die von dem Vorstand des Vereins ehemaliger 16er bei Kriegsbeginn eingerichtete „Hilfsstelle zur Ermittlung von deutschen Kriegsgefangenen“ ihre Tätigkeit eingestellt. Das Kriegsministerium hat jetzt dieser Auflösung durch folgende Mitteilung zugestimmt. „Nachdem nun auf dem Gebiete der Vermißtennachforschung und Ermittlung von deutschen Kriegsgefangenen eine andere Organisation eingetreten ist, hält es auch das Kriegsministerium – Zentral-Nachweise-Bureau – für zweckmäßig, wenn der dortige Verein seine Tätigkeit nunmehr einstellt, um eine durchaus zu vermeidende Zersplitterung auf diesem Gebiete der Nachforschung und Doppelarbeit zu vermeiden. Es wird hierbei ausdrücklich hervorgehoben, daß die Einstellung der dortigen Tätigkeit nur aus diesen Gründen gefordert wird und daß die bisherige ersprießliche Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiete der Ermittlung von deutschen Kriegsgefangenen seitens des Kriegsministeriums - Zentrale-Nachweise-Bureaus – durchaus anerkannt wird.“
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Die Verwundeten des Bonner Mutterhauses vom Roten Kreuz folgten am Sonntag der Einladung des Herrn Rittergutbesitzers Dr. von Joest nach seiner prächtigen Besitzung Haus Eichholz. Die Fahrt ging mit der Rheinuferbahn bis Urfeld, von wo aus die Verwundeten, die nicht so gut zu Fuß waren, mit Wagen abgeholt wurden. Nach Besichtigung der landwirtschaftlichen Einrichtungen, des herrlichen Parkes mit seinem reichlichen Wildbestand und des fürstlich und doch so wohnlich eingerichteten Hauses erfolgte die gar nicht kriegsmäßig anmutende Bewirtung. Unter Gesang, Zitherspiel und anregenden Gesellschaftsspielen mit den Familienangehörigen und Gästen verflog die Zeit in angenehmster Weise. Als die Abschiedsstunde schlug, wurde allen das Scheiden schwer von den liebenswürdigen Wirten, die ihnen Gelegenheit geboten hatten, die fröhliche rheinische Gastfreundschaft von ihrer besten Seite kennen zu lernen.
Ueber die Kartoffelversorgung ist in der Stadt das Gerücht vielfach verbreitet, daß städtische Angestellte und Beamte bereits durch die Stadt die Kartoffeln zum Einkellern erhalten hätten. Es sei hierdurch mit aller Entschiedenheit festgestellt, daß kein einziger städtischer Angestellter oder Beamter durch das städtische Lebensmittelamt außer seinem Wochenbedarf irgendwelche Kartoffelmengen erhalten hat. Die einzige Lieferung, die Anfang Oktober erfolgt ist, geschah lediglich an einzelne Arbeiter der städtischen Gartenverwaltung in ganz geringem Umfange, jedenfalls nicht in einer den Bedarf übersteigenden Menge. Dies lag nahe, weil die Arbeiter in gewissem Maße als Selbsterzeuger der Kartoffeln zu betrachten sind. Nur die Arbeiter der städtischen Gartenverwaltung haben Kartoffeln erhalten.
Die Landwirtschaftskammer hat für ihre Beamten 14 Waggons Kartoffeln von auswärts bezogen. Dadurch ist wohl in der Stadt das Gerücht entstanden, daß die städtischen Beamten bereits Kartoffeln erhalten hätten.
Einschränkung des Personenzugverkehrs. Man schreibt uns: „Bekanntlich drängt sich der Güterverkehr auf den Eisenbahnen in den Herbstmonaten am stärksten zusammen. Während des Krieges macht die Bewältigung dieses starken Herbstverkehrs naturgemäß größere Schwierigkeiten als in Friedenszeiten, da die Eisenbahnen für Heereszwecke stark in Anspruch genommen sind und namentlich viele Lokomotiven und Personal in die besetzten Gebiete abgegeben haben. Die Eisenbahnverwaltung hat sich deshalb entschlossen, im Personenzugverkehr zugunsten des Güterverkehrs einige Einschränkungen vorzunehmen. Die Befriedigung des Güterverkehrs steht jetzt unbedingt an erster Stelle, soweit er der Versorgung der für Heereszwecke arbeitenden Gewerbebetriebe, sowie der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dient. Das reisende Publikum wird daher in der nächsten Zeit den Ausfall einiger Züge in Kauf nehmen müssen. Wie wir hören, werden die Einschränkungen in dem Personenverkehr schon in den nächsten Tagen in Kraft treten.“
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Anmeldepflicht der Vorräte an Hülsenfrüchten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur sofortigen Anzeige verpflichtet ist: a) Wer Hülsenfrüchte (Bohnen, Erbsen, Linsen, gedroschen oder ungedroschen) geerntet hat. b) Wer solche in Gewahrsam hat. Die Meldebogen sind auf dem Lebensmittelamt Abteilung Preisprüfungsstelle, Rathausgasse 11/12, Zimmer Nr. 19, während den Dienststunden zu entnehmen und nach Ausfüllung bis spätestens 10. November 1916 wieder daselbst abzugeben.
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer der Rheinprovinz erläßt folgenden Aufruf: Rheinische Landwirte. Wir sind uns der hohen Aufgabe der deutschen Landwirtschaft bewußt, in dieser schweren Kriegszeit die Ernährung unseres Volkes sicher zu stellen. Zweifellos sind wir dieser Aufgabe gewachsen, wenn jeder Landwirt bis zum äußersten seine Pflicht erfüllt.
In heldenhafte Ausdauer und Tapferkeit führen unsere Heere an allen Fronten vernichtende Schläge gegen feindliche Übermacht, und nicht einen Augenblick wankt unsere Zuversicht in den Sieg unserer Waffen. Nur dann aber werden wir der Früchte dieses Heldentums teilhaftig, nur dann wird unser Vaterland vor dem Schicksal bewahrt bleiben, sich unter ein unsagbar hartes Joch Hass- und neiderfüllter Feinde zu beugen, wenn auch wir alle uns mit gleichem Opfermute an die Seite unserer kämpfenden Brüder stellen, wenn wir im wirtschaftlichen Kampfe der Engländer teuflischen Plan zuschanden machen, durch den Hunger unsere Widerstandskraft zu brechen. Vor allem gilt es, vielen tausend Arbeitern ungeschwächte Kraft zu erhalten, die unseren Truppen Munition und Rüstung schaffen. Unser Hindenburg bedarf ihrer in täglich wachsender Menge gegenüber einem Feinde, dem die halbe Welt die Waffen zuträgt.
Gewiß dürfen wir mit Stolz hinweisen auf das, was die deutsche Landwirtschaft für die Ernährung unseres Volkes bisher geleistet hat. Aber immer größer und schwerer wird unsere Aufgabe. Da darf nicht Verzagtheit, nicht Klage und fruchtlose Kritik unsere Arbeits- und Opferfreudigkeit hemmen; da müssen alle Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten niedergerungen werden.
Nicht ängstlich darum sorgen, daß die gewohnte Wirtschafts- und Lebensweise keine Störung erleide, nicht in manchmal vielleicht berechtigtem Unmut über weitgehenden staatlichen Zwang und Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit die volle und freudige Mitarbeit versagen, sondern alles hergeben, was ein Jeder von den Erzeugnissen seiner Wirtschaft nur eben entbehren kann.
Kartoffeln und Fett sind nächst dem Brot die wichtigsten Nahrungsmittel, deren Heranschaffung nottut. Also heraus damit! Fügen wir uns bereitwillig in die amtliche Regelung, die nun einmal für einen gerechten Ausgleich ebenso in der Heranschaffung wie in der Verteilung unentbehrlich ist. Liefern wir an die Aufkäufer, an die Sammelstellen, an die Molkereien, in dem Bewusstsein, daß es gilt, nicht dem Einzelnen, sondern der Gesamtheit zu dienen. Erhalten und steigern wir, soweit es nur die verbliebenen Kräfte und Hülfsmittel gestatten, die Erträge unserer Wirtschaft; erhalten wir vor allem unsere Viehbestände, auch wenn es Opfer kostet, zur Erzeigung von Milch und Fett. Beschränken wir den einzelnen Verbrauch auf das notwendigste Mindestmaß, um allen mitgeben zu können, die Mangel leiden, zumal in der Großstadt und im Industriegebiet.
Rheinische Landwirte! Auch uns alle ruft das Vaterland auf zum Kampfe. Wer wollte da zurückbleiben! Wir alle werden auch Anteil haben an dem Siegeslorbeer, wenn wir ebenso wie unsere Brüder draußen unverdrossen und opferfreudig unsere Pflicht erfüllen.
Verwendung von brennenden Lichtern zum Schmucke der Gräber am Allerseelentage. Das Erzbischöfliche Generalvikariat veröffentlicht folgendes: Köln den 28. Oktober 1916. Da die Gründe, die im vorigen Jahre es als sehr wünschenswert erscheinen ließen, die Verwendung von brennenden Lichtern zum Schmucke der Gräber am Allerheiligen- und Allerseelentage möglichst zu vermeiden, unverändert fortbestehen, so ersuchen wir den hochwürdigen Diözesanklerus unter Hinweis auf den Erlaß Sr. Eminenz vom 25. Oktober 1915 (Kirchlicher Anzeiger 1915, Seite 175), die Gläubigen auch in diesem Jahre zu ermahnen, von der Anwendung von Kerzen und Lichtern zur Zierung der Gräber abzusehen und vielmehr den Seelen der gefallenen Krieger und der Verstorbenen durch eifrige Teilnahme am hl. Meßopfer, andächtigen Empfang der hl. Kommunion und Gewinnung des bewilligten Ablasses zu Hülfe zu kommen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)