Samstag, 16. März 1918

  

Besondere Zuteilung von K.-A.-Seife. Der Ueberwachungsausschuß der Seifenindustrie beabsichtigt, um die Verbraucher für den Ausfall an Seifenpulver zu entschädigen, einmalig, und zwar im Monat April, eine Zusatzmenge von 50 Gramm K.-A.-Seife [Kriegsausschuß-Einheitsseife] für die Person zur Verteilung zu bringen. Die Ausgabe soll alsdann gegen Vorlage des Mittelstückes der gültigen Reichsseifenkarte geschehen, wobei auf dieses Stück durch Stempel oder handschriftlich der Vermerk gesetzt wird: „50 Gramm Feinseife April 1918.“ Die zusätzliche Menge K.-A.-Seife kann der Händler von den bisherigen Bezugsquellen erhalten. Die Einreichung der Empfangsbestätigungen ist dabei ausnahmsweise nicht nötig. Das Nähere über die Abgabe der erhöhten Feinseifenmenge an die Bevölkerung wird demnächst bekanntgegeben.

Abfallstoffe. Beim allgemeinen Hausputz, der in dieser Zeit vorgenommen zu werden pflegt, finden sich viele nutzlos und als Staubfänger herumliegende Abfallstoffe vor. Es kann nicht eindringlich genug darauf hingewiesen werden, daß diese Abfallstoffe, gleich welcher Art, der Sammelstelle des örtlichen Kriegsausschusses, Stockenstraße 3, verkauft werden sollten. Die Abfälle werden der Kriegsindustrie zugeführt und von ihr wieder nutzbar gemacht. Bei dem Mangel an Rohstoffen ist dies von hoher Bedeutung. Die Ablieferung von Kanin-, Hasen- und Katzenfellen, Korken, Korkabfällen, Stoffabfällen und Resten, Gummiabfällen, Hartgummi, Zelluloid, Frauenhaar, Papier, Weißblech-Konservendosen, Glühlampensockel usw. ist dringend geboten. Wer die Abfallstoffe aus der dunklen Ecke seiner Behausung hervorholt und der Sammelstelle überbringt, dient nicht nur sich selbst, sondern in hervorragender Weise auch dem Vaterland. Daher darf die Mahnung zur Ablieferung dieser für den Haushalt wertlosen Sachen nicht ungehört verhallen.

Wegen geheimer Schlachtungen und Abgabe des Fleisches ohne Fleischkarte hatte sich gestern ein hiesiger Schweine-, Gemüse- und Obstgroßhändler, derzeit Offizierstellvertreter in einem hiesigen Truppenteil, vor der Strafkammer zu verantworten. Er soll Ende 1916 und Anfang 1917 auf seinem Grundstück in größerem Umfange Schweine und auch Rindvieh geschlachtet haben. Der Angeklagte gab zu, drei Schweine verbotenerweise geschlachtet zu haben. Der Staatsanwalt und der Gerichtshof kamen aber durch die Beweisaufnahme trotz der sehr zurückhaltenden Zeugenaussagen zu der Ueberzeugung, daß doch in weit umfangreicherer Weise verbotene Schlachtungen vorgenommen worden sind. Das Urteil lautete, dem Antrage des Staatsanwaltes entsprechend, auf 4000 M. Geldstrafe. In der Begründung wurde besonders hervorgehoben, daß der Angeklagte sich schwer gegen die Allgemeinheit versündigt habe.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

   

Ein halbes Pfund Weizenmehl wird nächste Woche von Dienstag ab auf Warenmarke 16 in den Bäckereien verkauft.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Eine Verbesserung der Alarmvorrichtungen bei Fliegergefahr wurde gestern in einer geheimen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Bonner Wehrbund. Die Jugendkompagnie tritt am Sonntag, den 17. ds. Mts., um 2¾ Uhr an der Karlschule an zu einer Geländeübung an, um 5 Uhr Vortrag des Herrn Geheimrat Prof. Dr. Brinkmann über „Rumänien“.

Städtisches Bekleidungsamt. Die Verkaufsstelle für getragene Kleider und Wäschestücke wird am Montag, den 18. März ds. Js., im städtischen Bekleidungsamte Gangolfstraße Nr. 2, Eingang Martinstraße, wieder eröffnet. Der Verkauf findet nur gegen Einlaßkarten werktäglich vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 3 bis 6 Uhr statt. Die Ausgabe der Einlaßkarten beginnt am 18. März 1918. [...]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)