Mittwoch, 27. Februar 1918

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 27. Februar 1918Verhalten bei Fliegerangriffen. Bei Fliegerangriffen ist es in verschiedenen Städten vorgekommen, daß die Bewohner bei ihrer Flucht in die Keller die Zimmer beleuchteten, so daß plötzlich eine Erhellung des Stadtbildes eintrat, wodurch dem angreifenden Gegner Gelegenheit gegeben wurde, sich zu orientieren und zu gezielten Bombenangriffen zu gelangen. Es wird daher erneut darauf hingewiesen, die gegebenen Vorsichtsmaßregeln unbedingt zu beachten. Diese sind: 1. Seid nicht neugierig! Verlaßt bei Fliegerangriffen Straßen und Plätze und sucht in Häusern Schutz! Laßt die Haustüren offen! Wenn ihr im Freien überrascht werdet, sucht Deckung in Gräben und Gruben, unter Bäumen und neben Mauern. 2. Verlaßt in Gebäuden die oberen Stockwerke! Der Aufenthalt in der Nähe der Fenster ist gefährlich. Sucht daher Schutz hinter Fensterpfeilern und massiven Wänden. 3. Vermeidet größere Ansammlungen in einzelnen Räumen. Stellt die Gasleitungen ab. 4. Zündet bei nächtlichen Angriffen möglichst kein Licht an! Blendet ordentlich ab! 5. Straßenbahnen halt. Fahrgäste steigt aus und sucht Häuser auf. 6. Meidet die Nähe von Bomben und Geschossen, geplatzten und nicht geplatzten, wegen Explosions- und schwerer Vergiftungsgefahr. Rührt nichts an. Macht sofort der Polizei Meldung. 7. Vermeidet das Einatmen von Explosionsgasen. Wenn dies trotzdem geschehen ist, laßt sofort einen Arzt rufen. Gebt nicht Oel, Milch oder alkoholische Getränke als Gegenmittel. Bringt die Betreffenden sofort ins Freie. Nehmt, wenn nötig, künstliche Atmung und Sauerstoffeinatmung vor. 8. Vermeidet auch nach dem Angriff alle Ansammlungen. 9. Nutzt das Telefon während und unmittelbar nach einem Fliegerangriff nur bei Brand- und Unglücksfällen sowie bei lebensgefährlichen Erkrankungen. Teilt Schäden und Unglücksfälle sofort dem nächsten Polizeirevier mit. 10. Benutzt den Feuermelder nur bei Brandfällen.

Die meisten Bonner Geschäfte haben sich auf eine Verkaufszeit von 8 bis 1 Uhr und 3 bis 7 Uhr, Samstags bis 8 Uhr sowie Sonntags von 11½ bis 12½ geeinigt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

     

Erhöhung der Gas- und Strompreise in Bonn. Demnächst sollen die Gaspreise allgemein um 3 Pfennig erhöht werden. Der Preis für Leucht-, Heiz- und Kochgas stellt sich dann auf 20 Pfg., statt bisher auf 17 Pfg., für das Kraftgas und das Gas für technische Zwecke auf 16 Pfg. statt bisher 13 Pfg. und für Automatengas auf 22 Pfg. statt bisher 19 Pfg. für den Kubikmeter. Die Strompreise sollen für die Beleuchtung von 55 auf 60 Pfg., für andere Zwecke von 22 auf 24 Pfg. die Kilowattstunde erhöht werden. Für Großabnehmer sind Ermäßigungen vorgesehen. Am kommenden Freitag werden die Stadtverordneten über diese Erhöhungen Beschluß fassen.

Die Straßenbahnpreise sollen erhöht werden. Am kommenden Freitag werden sich die Stadtverordneten mit einer Erhöhung der Straßenbahnpreise zu beschäftigen haben. Um die vom 1. Juli ds. Js. ab zu zahlende Verkehrssteuer aufbringen zu können, soll das Straßenbahnnetz wieder in Einheitsstrecken eingeteilt werden. Erwachsene zahlen dann für eine Fahrt bis zu drei Teilstrecken 15 Pfg., für längere Fahrten 20 Pfg. Netzkarten sollen monatlich 15 M. kosten. Für Streckenfahrten wird erhoben: Bis zu drei Teilstrecken 9 M., für vier Teilstrecken 10 M., für fünf Teilstrecken 11 M. und für sechs Teilstrecken 12.50 M. monatlich.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Der „Allgemeine Bonner Lehrerverein“ hat in seiner 1. Quartalsversammlung am 23. Februar im Hähnchen zur bevorstehenden Neuordnung des Schulwesens folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Allgemeine Bonner Lehrerverein steht nach wie vor auf dem Boden der konfessionellen Volksschule. 2. Er hält den Ausbau der Volksschule zu einer Berechtigungsanstalt unter besonderer Berücksichtigung der Begabten für zeitgemäß und notwendig. 3. Um den Aufstieg der Befähigten zu ermöglichen, ist eine Klassifizierung des Schülermaterials nach dem Gesichtspunkte der Begabung zu erstreben. Dieser Forderung trägt in Anlehnung an das „Mannheimer System“ die Einrichtung von Hilfs-, Förder- und Normalklassen, sowie die Herabsetzung der Klassenstärke Rechnung. 4. Besonders befähigten Schülern der Normalklassen ist vom 4. oder 5. Schuljahre ab Gelegenheit zur Erlernung einer Fremdsprache zu geben. 5. Besondere Klassen vermitteln den ungehemmten Uebergang von allen Stufen der Volksschule zur höheren Schule ohne Zeitverlust für den Schüler. Eine gewisse Angleichung der Lehrpläne der höheren Schulen und des Lehrplanes der Volksschule ist erforderlich. 6. Schüler der Normalklassen, die zugleich am fremdsprachlichen Unterrichte teilgenommen haben, treten nach zurückgelegtem 8. Schuljahre in die höhere Bürgerschule über, die nach zweijährigem Kursus denBerechtigungsschein für den einjährig-freiwilligen Dienst ausstellt. 7. Alle Kinder, Knaben und Mädchen, müssen die allgemeine Volksschule besuchen. 8. Der Unterricht auf allen Stufen der Volks- und Bürgerschule ist unentgeltlich.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)