Donnerstag, 11. November 1915

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 11. November 1915Zur Warnung für den Fall eines Fliegerangriffs wird bekannt gemacht: Von feindlichen Fliegern werden bei ihren Angriffen Bomben verwandt, die in der Hauptsache mit einer Phosphorverbindung gefüllt sind. Teile der Ladung setzen sich an den Bruchflächen der Sprengstücke fest. Die Berührung mit diesem Füllstoff kann unter Umständen lebensgefährlich sein, es wird daher vor ihr gewarnt. Frei umherfliegende phosphoreszierende Sprengpartikel werden am besten durch Verschütten oder Bewässern unschädlich gemacht.

Das Kupfergeld in den kirchlichen Sammelkästen. Der Evangelische Oberkirchenrat hat den ihm unterstehenden Konsistorien empfohlen, es möchten zur Behebung der hervorgetretenen Knappheit an umlaufenden Kupfermünzen die kirchlichen Sammelkästen, in denen erfahrungsgemäß erhebliche Mengen an Kupfergeld vorhanden sind, in kürzeren Zwischenräumen, als dies gemeinhin zu geschehen pflegt, geleert oder auch, wo angängig, nach jedem Gottesdienst die sonntäglichen Sammlungen der Kupfermünzen eingewechselt und dem öffentlichen Verkehr wieder zurückgegeben werden.

Der gestrige Martinsabend verlief so ruhig, daß man selbst in den bevölkerten Stadtteilen kaum an ihn erinnert wurde. Infolge der Ermahnungen des Oberbürgermeisters an die Eltern und der Elternschaft an die Jugend sah man die sonst üblichen „Martinslämpchen“ überhaupt nicht. Auch die alten Martinslieder wurden nur vereinzelt schüchtern von den Kindern gesungen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 11. November 1915Die Innehaltung der Höchstpreise schützt nicht durchaus vor der Bestrafung wegen Lebensmittelwuchers. Seit der Einführung der Höchstpreise für Lebensmittel ist in Handelskreisen vielfach die Meinung verbreitet, daß der Handel ohne Rücksicht auf seine wirklichen Unkosten immer die festgesetzten Höchstpreise verlangen dürfe und dabei unter allen Umständen gegen eine Verfolgung wegen Lebensmittelwuchers geschützt sei. Die Meinung ist irrig, und bei den schweren Folgen, die eine Uebertretung der einschlägigen Bestimmungen haben kann, ist es durchaus nötig, daß sich die beteiligten Kreise über die wirkliche Bedeutung der Höchstpreise klar werden. Die Höchstpreise bedeuten nur, daß darüber nicht verkauft werden darf, aber sie geben kein unbedingtes Recht auf ihre Erzielung. Wenn Jemand besonders billig produzieren oder besonders billig einkaufen kann, so muß er sich beim Verkauf innerhalb eines angemessenen Zuschlags halten, auch wenn damit der Höchstpreis nicht erreicht wird, denn sonst kann er doch, auch bei Innehaltung des festgesetzten Höchstpreises, auf Grund der Verordnung gegen den Lebensmittelwucher wegen übermäßigen und unberechtigten Gewinns strafrechtlich verfolgt werden.

Wegen Begünstigung beim Felddiebstahl hatte die Ehefrau eines Maurers sich gestern vor dem Schöffengericht zu verantworten. Sie hatte mit ihrem Manne und ihrem Sohne einen Ausflug gemacht. Auf dem Venusberg hatten sie sich ins Gras gesetzt und der Sohn war trotz Abratens des Vaters fortgelaufen und hatte einige Aepfel aufgehoben. Der Eigentümer, ein Gutspächter und Wirt, war hinzugekommen und hatte dem Jungen den Rucksack, in dem die Aepfel untergebracht waren, weggenommen. Nach Angabe des Maurers und seiner Ehefrau hatte der Gutsbesitzer auf sie losgeschlagen, weshalb sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet hätten. Die Ehefrau gestand zu, daß sie den Rucksack aufgehalten hätte, um die Aepfel, etwas 6 Stück, darin unterzubringen. Auf Zureden des Vorsitzenden zog sie den Einspruch gegen den Strafbefehl, der gegen sie erlassen worden war, zurück.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Röttgen, 10. Nov. Die Försterei Röttgen hat ein hübsches neues Forsthaus erhalten. Das in der Nähe des Neubaues nun leerstehende alte Forsthaus wird Gehülfenwohnung.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)