Mittwoch, 20. Oktober 1915

   

Daß bei Ueberschreitung der Höchstpreise auch die Käufer sich strafbar machen, hat die Strafkammer des Landgerichts Bonn entschieden.

Der Bonner Lazarettzug K I hat auf seiner 18. Fahrt in Laon 240 Verwundete geladen und am 14. Oktober in Düren, Euskirchen, Bonn und Brühl ausgeladen. Zurzeit steht er in der Eisenbahnwerkstätte Köln, er wird binnen kurzem wieder ausfahren.
  
An Liebesgaben sind nach wie vor erwünscht: Zigarren, Zigaretten, Hemden, Pantoffeln, Marmeladen in Blecheimern. Alles ist abzugeben Bahnhofstraße 40. [...]

Die Rheinbadeanstalten sind gestern nach Oberwinter geschleppt worden, wo sie bis zum nächsten Frühjahr im geschützten Hafen bleiben werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 20. Oktober 1915Sahneverbot. In der heutigen Nummer unseres Blattes ist die Bekanntmachung abgedruckt, die den Verkauf und die Herstellung von Sahne und die Herstellung von Produkten aus Milch usw. verbietet. Die Verordnung tritt am 25. Oktober in Kraft.

Freiwilliger Hilfsausschuß. Gestern abend versammelte sich im Speisesaal des Bonner Bürger-Vereins der Freiwillige Hilfsausschuß und als Vorsitzender gab Herr Dr. Krantz Bericht über dessen Tätigkeit. Sachen-Annahme und Ausgabe, Verkauf der vaterländischen Abzeichen, Sammlung von ausländischem Geld, Auskunftsstelle über Verwundete, Metall- und Gummisammlung, Verschickung der Liebesgaben, Aufsicht und Bedienung der Verwundeten-Baracke und der Lesehalle für Verwundete – das ist das weite Arbeitsgebiet dieses Ausschusses. Allein das Ergebnis von über 31.000 Mark der Büchsensammlung und des Broschenverkaufs von über 10.000 Mark, davon beinahe die Hälfte Reinverdienst ist, dokumentiert den Erfolg dieser Tätigkeit. Die kommende Aufgabe sollte sein: sammeln und abgeben für den Winterdienst, Decken, Westen, Anzüge für Kriegsinvaliden etc. Ebenso wird gebeten, an der Geschäftsstelle (Diskontobank, Münsterplatz) Konzert- und Theaterkarten für die Verteilung an die Verwundeten abgeben zu wollen. Für Weihnachten möchten Angehörige bedürftiger Kriegsteilnehmer die Feldadresse angeben. Die Bemittelten werden um Geld gebeten, damit die Kriegerfrauen und deren Kinder Weihnachten wieder beschert werden können, und damit eine reichliche Verschickung von Weihnachtspaketen an die Gefangenen in Frankreich und England möglich werde.
  
Wie der Freiwillige Hilfsausschuß mit den Mitteln, die man ihm zuwendet, überall da helfen will und zu helfen sucht, wo der Krieg Wunden schlägt, so will auch die Volksspende – die nur die früheren, vereinzelten Haussammlungen, nicht aber die Büchsenkollekte auf der Straße und in den Lokalen aufheben soll – überall lindern, wo Linderung nottut. Herr Stadtverordneter Justizrat Mayer berichtete darüber. Gerade die Beteiligung der Armen und Aermsten an dieser Volksspende sei so reichlich, daß mancher Reiche beschämt dastehen müsse. Die Volksspende ergibt monatlich 25.000 Mark, eine Summe, die in Kürze auf 27.000 Mark steigen wird, weil die Zeichnung zu einer Zeit geschah, da sich viele auf Reisen befanden.

Anzeige im General-Anzeiger vom 20. Oktober 1915Der zweite diätetische Kochkursus, veranstaltet durch den Ausschuß für hauswirt­schaftliche Kriegshilfe, wurde am Freitag den 15. Oktober abgeschlossen.
   Auf Anregung des Ausschusses hatte das Rote Kreuz schon vor einigen Wochen theoreti­sche und praktische Unterrichtsstunden in Krankendiät abgehalten, es konnten aber nur Schwestern vom Roten Kreuz daran teilnehmen. Dieser zweite Kursus, dessen theoreti­sche Leitung auch hier Herr Geheimrat Dr. Höstermann in dankenswertester Weise über­nommen hatte, sollte hauptsächlich für Frauen sein, die später gerne in den Etappenlaza­retten arbeiten wollten, eine Verpflichtung dazu erwuchs jedoch durch den Besuch des Kursus nicht. Die Haushaltungslehrerin Fräulein Feldmann hatte auch diesmal den Unter­richte in den praktischen Arbeiten übernommen. Mit großem Interesse folgten die Damen den Vorlegungen des Herrn Geheimrats über die Physiologie der Ernährung. Was und wieviel der gesunde Mensch an Eiweiß, Fett und Kohlehydraten täglich bedarf, um leis­tungsfähig zu bleiben, und was der Kranke haben muß, um wieder zu Kräften zu kommen – alles dieses wurde den Schülerinnen in anschaulicher Weise dargelegt. Ein besonderer Vortrag wurde der Diätetik der Kriegskrankheiten (Typhus, Ruhr, Cholera) gewidmet, hängt doch bei diesen Erkrankungen, wie kaum bei anderen, die ganze Genesung von der richti­gen Ernährung ab.
   Es war ein Vergnügen, zu beobachten, mit welchem Eifer all die einfachen und feinen Ge­richte zubereitet wurden und jede Schülerin bestrebt war, alles so hübsch wie möglich an­zurichten, damit in den Kranken die Lust zum Essen geweckt werde.
   Hier waren allerdings nur frische, gesunde Menschenkinder, die sich diese guten Kranken­speisen wohlschmecken ließen; sie alle hoffen ihre neuerworbenen oder vervollständigten Kenntnisse bald im Dienste des Vaterlandes anwenden zu können, sei es in den Lazaret­ten draußen, ober in engerem Kreise in der Heimat.
   Es soll demnächst auf vielseitigen Wunsch ein neuer diätetischer Kochkursus zu ganz billi­gem Preise veranstaltet werden, zur Erwerbung der nötigen Kochkenntnisse für die häusli­che Krankenpflege. Auch werden wieder, wie im vergangenen Winter, Kriegskochkurse stattfinden, mit besonderer Berücksichtigung der fettarmen Küche und der Fischverwer­tung. Der Ausschuß für hauswirtschaftliche Kriegshilfe hofft auch hier auf rege Beteiligung.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Höchstpreise für Butter. Der Gouverneur der Festung Köln hat auch für den Stadtkreis Bonn den Höchstpreis für Butter auf 2,80 Mark festgesetzt.

Verbot des Fliegenlassens von Tauben. Es wurde nachstehende Verordnung erlassen: „Köln, den 12. Oktober. Um weiteren Schädigungen der Stadt durch Tauben vorzubeugen, wird hiermit das Fliegenlassen der Tauben im Befehlsbereich der Festung Köln bis Ende Oktober verboten; das Verbot tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden aufgrund des § 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4.6.1851 bestraft. Der Gouverneur der Festung Köln, gez. v. Zastrow, Generalleutnant.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)