Samstag, 24. Juli 1915

   

Der Bonner Männer-Gesangverein hat zu seinem Konzert am morgigen Sonntag auch die verwundeten Soldaten der hiesigen Lazarette eingeladen und für sie besondere Plätze im Mittelsaal reserviert. Das Konzert beginnt um 4¾ Uhr.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 24. Juli 1915Arbeiten von Verwundeten. Wir machen nochmals auf die Arbeiten von Verwundeten der hiesigen Lazarette aufmerksam, die die geschickten Erzeugnisse ihres Fleißes im Geschäftslokal Fürstenstraße 4 zum Verkauf ausgestellt haben.

Ernte der Frühkartoffeln. Man schreibt uns vom Lande: Der starke Anbau von Frühkartoffeln macht sich jetzt in einer stark gesteigerten Anfuhr auf dem Kartoffelmarkte geltend. Nun hat aber das Erscheinen dieser Frühkartoffeln viele Privatleute, die im Frühjahr auf irgend einem Stück Pachtland auch Kartoffeln pflanzten, veranlaßt, auch ihrerseits mit der Kartoffelernte zu beginnen, um nicht die verhältnismäßig hohen Marktpreise zahlen zu müssen. In ihrem Interesse liegt es nicht, wenn es sich um wirkliche Frühkartoffeln handelt. Die nicht vorgetriebenen Kartoffeln bedürfen noch längerer Zeit bis zur Ernte. Man soll damit nicht eher beginnen, bis das Laub welk und trocken wird, sonst erhält man nur kleine, unreife und ungesunde Knollen, die sich aber nach drei Wochen schon so entwickelt hätten, daß sie das Doppelte und Dreifache im Ertrage geben würden.

Ueber 15 Jahre alte Ausländer müssen sich nach einer Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos in der heutigen Nummer unseres Blattes binnen 8 Stunden nach ihrer Ankunft am Aufenthaltsort bei der Ortspolizeibehörde anmelden. Jeder, der einen Ausländer aufnimmt, hat sich zu vergewissern, ob auch die Anmeldung bewirkt worden ist.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Auch die Kaiser-Friedrich-Goldstücke zur Reichsbank! Im Publikum werden vielfach Goldstücke mit dem Bildnis des Kaisers Friedrich zurückgehalten, weil sie zum Andenken an den großen Dulder verwahrt werden. Auch diese Goldstücke müssen der Reichsbank aus den schon oft dargelegten Gründen zugeführt werden. Um den Besitzern die Trennung davon zu erleichtern, sind die Reichsbankstellen angewiesen worden, Goldmünzen seltenerer Prägung (hierfür werden wohl vornehmlich solche mit der Jahreszahl 1888 in Frage kommen) unter Verpflichtung der Rückgabe gleichartiger Stücke im Umtausch gegen Papiergeld innerhalb 12 Monaten nach Friedensschluß gegen Empfangsbestätigung anzunehmen. Aufgrund dieser Verfügung darf angenommen werden, daß aus den „Sparstrümpfen“ nunmehr auch diese Goldmünzen zur Reichsbank wandern, da der Besitz eines solchen Goldstückes nach dem Kriege gesichert ist.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)