Samstag, 19. Juni 1915

  

Die Wehrpflichtigen im Stadtkreise Bonn, die in der Zeit vom 1. Januar 1897 bis 30. Mai 1898 geboren sind, werden in einer Bekanntmachung des Oberbürgermeisters im Anzeigenteil dieser Zeitung aufgefordert, sich zwischen dem 21. und 24. Juni zur Stammrolle anzumelden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 19. Juni 1915Anzeige im General-Anzeiger vom 19. Juni 1915Kühle Witterung. In vergangener Nacht sank das Thermometer am Wetterhäuschen im Hofgarten auf 8 Grad Celsius. Die höchste Temperatur war gestern 20 ½ Grad.

Anzeige im General-Anzeiger vom 19. Juni 1915Das Schöffengericht verurteilte einen zwanzig mal vorbestraften Möbeltransporteur von hier, der an einem Hause in der Kallengasse ruhestörenden Lärm verursacht und die Füllung der Haustüre eingeschlagen hatte, zu einer Geldstrafe von 30 Mark. – Ein Korbmacher aus Limperich, der in seiner dortigen Mietswohnung einen Verschlag entfernt und zum Teil verbrannt hatte, wurde wegen Unterschlagung zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt. Das Gericht zog in Betracht, daß der Angeklagte ohne Verdienst und krank gewesen war. – Ein Besenbinder aus Muffendorf hatte behauptet, der dortige Feldhüter habe eine von ihm gemachte Anzeige nicht vorgelegt. Diese Behauptung war unwahr. Die Anzeige wegen Salatdiebstahls hatte vielmehr zur Bestrafung eines der Angezeigten geführt. Das Schöffengericht erkannte wegen Beleidigung auf 20 Mark Geldstrafe. – (...) Wegen Uebertretung der Verordnung über den Acht-Uhrladenschluß verurteilte das Schöffengericht eine Zigarettenverkäuferin zu 3 Mark Geldstrafe. Sie hatte abends einige Minuten nach 8 Uhr noch einem jungen Menschen auf dessen Bitten für 10 Pfg. Zigaretten verkauft.

Anzeige im General-Anzeiger vom 19. Juni 1915Die Militärbadeanstalt ist gestern hier aus dem Mondorfer Hafen eingetroffen und hat ihren früheren Standort oberhalb der ersten Fährgasse wieder eingenommen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

  

Das Gold der Reichsbank! In der letzten Zeit haben die Goldablieferungen an die Reichsbank sehr nachgelassen, trotzdem noch ganz erhebliche Bestände von Gold sich in den Händen des Publikums befinden müssen. Da das Anwachsen des Geldbestandes der Reichsbank wirtschaftlich und politisch überaus bedeutsam und notwendig ist, hat ein jeder, wenn er ein echter Deutscher sein will, die Pflicht und Schuldigkeit, in seinem Besitz befindliche Goldstücke an die Reichsbank abzuliefern.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)