Montag, 7. Juni 1915

   

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 7. Juni 1915Die Ortsgruppe Bonn des Eifelvereins veranstaltete gestern für ihre männlichen Mitglieder und Gäste eine Wanderung in die Ginsterblüte der oberen Ahrberge. Überall auf den Hügeln und Bergen der Ahr blüht nun der Ginster, dessen Goldgelb von allen Hügeln leuchtet und das Auge der Wanderer entzückt. Von Rech aus führt der Weg auf den Steinerberg (531 Meter) und, nach kurzem Frühstück auf der Terrasse der Schutzhütte, hinunter ins Kesselinger Tal, jenseits wieder bergan und durch den Ort Fronrath weiter zum 670 Meter hohen Schöneberg, von dem aus sich herrliche Weitsicht über die ringsum liegenden Berggruppen und kleinen Ortschaften bietet. Nach längerer Mittagsrast erfolgte der Abstieg nach Herschbach im Herschbachtal und dann ging man weiter durchs Aschenbachtal wieder bergan bis auf die Hohe Warthe (620 Meter). Der schöne und verhältnismäßig bequeme einstündige Abstieg über Adorferhof und Gilgenbach nach Leimbach, von dem aus die Rückfahrt angetreten wurde, machte den Schluß der genussreichen Wanderung. Dem kundigen und liebenswürdigem Führer, Herr Berghoff gebührt der Dank aller Teilnehmer.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

500jähriges Hohenzollern-Jubiläum. Als Gedenktag der 500jährigen Herrschertätigkeit des Hohenzollernhauses ist auf besondere Bestimmung des Kaisers und Königs Donnerstag der 21. Oktober d. J. festgesetzt worden, da am 21. Oktober 1415 die Erbhuldigung auf dem Landtage in Berlin stattfand. Nach Allerhöchster Entschließung soll die Feier dieses vaterländischen Gedenktages, dem Ernste der Zeit entsprechend, auf eine angemessene Schulfeier in allen Unterrichtsanstalten am 21. Oktober, und auf eine kirchliche Feier an dem darauffolgenden Sonntage, den 24. Oktober, beschränkt bleiben. Der Unterricht am 21. Oktober fällt aus.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Es wird viel Klage darüber geführt, daß die Kornfelder von Personen, namentlich aber von Kindern, durch das Pflücken der Kornblumen zertreten werden. Abgesehen davon, daß derjenige, der unbefugt über Gärten, Aecker, Weinberge, Wiesen und Schonungen geht, fährt oder reitet, nach §368 des Reichs-Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden kann, ist jeder mit Rücksicht auf die jetzige Zeit, wo eine gute Ernte erforderlich ist, schon allein aus vaterländischem Interesse verpflichtet, eine mutwillige Zerstörung von Kornfrüchten zu vermeiden.

Warnung vor dem Baden im offenen Rhein. In diesen warmen Tagen sieht man wieder häufig junge Burschen und Männer im offenen Rhein baden. Unter Hinweis auf die vielen Opfer, die der Rhein in den letzten Jahren beim wilden Baden gefordert hat, wird vor dem Baden außerhalb der geschlossenen Badeanstalten und Strandbäder dringend gewarnt. Während der Wintermonate hat der Strom an vielen Stellen des Rheinbettes tiefe Löcher ausgewaschen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)