Freitag, 9. April 1915

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. April 1915Polizeistunde. Durch Bekanntmachung des Herrn Guvernörs der Festung Köln vom 1. April, aus der wir schon einen kurzen Auszug gebracht haben, ist für den gesamten Befehlsbereich der Festung Köln – also auch für den Stadtkreis Bonn – bestimmt worden, daß in Gast- und Schankwirtschaften der Gewerbebetrieb nur von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr nachts ausgeübt werden darf. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird darauf hingewiesen, daß nach § 365 des Reichsstrafgesetzbuches derjenige, der in einer Schankstube oder an einem öffentlichen Vergnügungsorte über die gebotene Polizeistunde, trotz Aufforderung des Wirtes, seines Vertreters oder eines Polizeibeamten zum Fortgehen, hinaus verweilt, mit Geldstrafe bis zu 15 Mark bestraft wird, an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle entsprechende Haftstrafe tritt. Der Wirt, welcher das Verweilen seiner Gäste über die gebotene Polizeistunde hinaus duldet, wird mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, falls nicht unabhängig von der gesetzlichen Strafe die Schließung solcher Wirtschaften auf Zeit oder Dauer des Kriegszustandes durch das Guvernement angeordnet wird. Vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung auf Gasthofswirte gegenüber ihren Wohngästen und Bahnhofswirte gegenüber den Eisenbahnreisenden. Für Speisewirtschaften ist die Polizeistunde allgemein auf 11 Uhr abends festgesetzt worden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. April 1915Eine Anzahl Kölner Hausfrauen hatte sich vor dem dortigen Schöffengericht zu verantworten, weil sie Kuchen, der größtenteils aus Weizenmehl bestand, in ihrem Hausofen gebacken hatten. Der Amtsanwalt bezeichnete die Damen als Frevler, die sich am Vaterland versündigten. Sie seien es, die bei Beginn des Krieges alles zusammengehamstert hätten und mit Schuld daran wären, daß jetzt die strengen Bestimmungen erlassen wurden. Die Frauen wurden mit 10 bis 25 Mark bestraft.

Pflegt Stallmist und Jauche sorgfältigst. Durch den Krieg ist die Zufuhr wichtiger ausländischer Rohstoffe für die Industrie und besonders auch für die Landwirtschaft unterbunden; alle inländischen Ersatzstoffe sind also mit größter Sparsamkeit zu verwenden. Deshalb ist auch die beste Behandlung und sorgfältigste Verwendung des Wirtschaftsdüngers, insbesondere seines wichtigsten Teiles, des Stickstoffes, mit allen Kräften anzustreben.
   Man beachte: Vergeudung von Stickstoff (z.B. in Jauche oder Stallmist) im Werte von 10 Mark ist gleich dem Wegwerfen eines Zehnmarkstückes und Mindererzeugung von Brot und Kartoffeln im Werte von wenigstens 20 bis 30 Mark. Wer auch jetzt noch seine Wirtschaftsdünger schlecht pflegt und falsch verwendet, wer insbesondere die Jauche wegfließen läßt, der versündigt sich in schwerster Weise an seinem eigenen Geldbeutel und besonders auch an der Volksernährung; er arbeitet unseren Feinden in die Hände. Also tue jeder auch hierbei seine Pflicht, denn viel wenig geben ein Vieles. Insgesamt handelt es sich um viele Millionen von Zentnern Brotgetreide und Kartoffeln, die durch gute Behandlung der Wirtschaftsdünger mehr gewonnen werden können. Jauche darf auf keinen Fall in Gräben, Teiche und Dorfgassen abflließen.
   Pflegt euren Kartoffelvorrat sorgfältigst. Durch Fäulnis und Keimung soll so wenig wie möglich verloren gehen. Wer seine Kartoffeln gut pflegt, sie öfters vorsichtig umschaufelt und rechtzeitig entkeimt, hat gute Kartoffeln bis zur nächsten Ernte, verdient damit bei den diesjährigen hohen Preisen sehr viel Geld und macht sich um die Volksernährung verdient.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 9. April 1915Anzeige im General-Anzeiger vom 9. April 1915Godesberg, 9. April. Das Collegium Hubertinum wird mit Beginn des neuen Schuljahres in Herrn Oberlehrer Schnirwind vom Erzbischöflichen Progymnasium zu Opladen einen neuen Lehrer erhalten. (...) Der jetzt scheidende Herr Inspektor Cremers war elf Jahre hindurch als hervorragende Lehrkraft mit erfolgreicher Wirksamkeit am Collegium Hubertinum tätig, das zuletzt 90 Schüler hatte mit 15 im Internat. Fünf geistliche und vier weltliche Lehrer erteilten den Unterricht. Die Anstalt reicht bis einschließlich Obertertia. Trotzdem seit Kriegsausbruch sechs Lehrkräfte der Anstalt dem Rufe der Fahne gefolgt sind (einer starb bereits den Heldentod) , hat der Unterrichtsplan verhältnismäßig nur wenig Einbuße erlitten, weil fürsorglich ein Ersatz zeitig getroffen worden war. Während der Herbstferien waren die Anstaltsräume der Militärbehörde als Lazarett zur Verfügung gestellt, ohne indessen von derselben als notwendig herangezogen worden zu sein. Seit längeren Jahren wird angestrebt, der Anstalt auch noch eine Sekunda anzugliedern und sie damit zur Erteilung des Einjährigenzeugnisses zu berechtigen. Ganz besonders nahm dieser Gedanke bei der vorigjährigen Festbegehung des 25jährigen Pfarrjubiläums des Schulschöpfers, Herrn Dechanten Dr. Winter, eine greifbare Gestalt an. Die seit dieser Zeit gepflogenen Verhandlungen haben bereits zu dem Ergebnis geführt, daß nach größter Wahrscheinlichkeit die Anstalt demnächst von der hiesigen katholischen Kirchengemeinde übernommen werden wird.

 (Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und fern“)