Donnerstag, 29. August 1918

   

Die Goldankaufstelle Bonn stellt vom 2. September ab ihren Betrieb ein. Sie ersucht die Einlieferer von Gold- und Silbersachen, den ihnen etwa noch zustehenden Gegenwert abzuholen. Der Juwelenverlauf wird von der hiesigen Reichsbanknebenstelle weiter abgewickelt werden. Die Schließung der Goldankaufstelle muß erfolgen, weil die Bürgerschaft diesem vaterländischen Unternehmen in der letzten Zeit leider nur sehr wenig Anteilnahme entgegengebracht hat.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Gegen die Miesmacher. Der stellvertretende Kommandierende General des 7. Armeekorps kündigt Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark für diejenigen an, die wissentlich oder leichtfertig falsche Gerüchte ausstreuen oder verbreiten, die eine Beunruhigung in der Bevölkerung hervorzurufen geeignet erscheinen. Als Ausstreuung und Verbreitung gilt im gegebenen Fall nicht nur die Aufstellung unbeweisbarer Behauptungen, sondern auch das Stellen von Fragen, welche derartige Behauptungen hervorrufen können. – Wir machen darauf aufmerksam, daß auch im Bereiche des 8. Armeekorps das Weitererzählen von Gerüchten unter Strafe gestellt ist. Also M-und halten!

Je 7 Pfund Kartoffeln werden von heute ab auf die Kartoffelkarten Nr. 10 und 11 ausgegeben.

Zwei Pfund Einmachzucker werden von Samstag ab bis einschließlich 7. September gegen Warenmarke Nr. 112 verabfolgt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

5 städt. Unterhaltungsabende finden im nächsten Winter an folgenden Sonntagen statt: 29.9. (Gesang und Beethoven-Septett), 3.11. (Schubert, u. a. Winterreise), 22.12. (Weihnachtsmusik), 19.1.1919 (Dichtungen mit Musik), 13.4. (Händel, Judas Maccabäus). Die öffentlichen Hauptproben zum 2. und 5. Abend sind abends vorher, die übrigen vormittags 11½ Uhr am Aufführungstage.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)