Mittwoch, 30. Januar 1918

  

Kaisersgeburtstagsfeier im Soldatenheim. Der Einladung des Soldatenheimausschusses zur Kaisersgeburtstagsfeier im Bonner Bürgerverein waren Montag nachmittag Generalleutnant v. Boetticher mit vielen Offizieren, 1400 bis 1500 Soldaten, Vertreter der Stadt, die Militärseelsorger u.a. gefolgt. Exzellenz v. Boetticher brachte mit kernigen Worten das Kaiserhoch aus. Der zweite Vorsitzende des Ausschusses, Herr Klumann, behandelte in seiner Festrede die Bedeutung der Hohenzollern für Preußen und für Deutschland. Er schloß mit Bismarcks denkwürdigem Wort: Wir Deutsche fürchten Gott, sonst nichts in der Welt. Eine abwechselungsreiche und geschickt zusammengestellte Vortragsfolge unterhielt die Besucher aufs beste, dazu hatten die vaterländischen Vereinigungen für Rauchwaren gesorgt. Den Schluß bildete ein flottgespieltes Lustspiel „In Zivil“.

Eine vaterländische Filmvorstellung für die Bonner Jugend veranstaltet am nächsten Sonntag um 11½ Uhr vormittags in den Bonner Lichtspielen der Flottenverein Jungdeutschland. Der berühmte, das Kriegsjahr 1917 darstellende Film des Bild- und Filmamts „Soll und Haben“ gelangt zur Vorführung, der die Kriegsereignisse daheim und im Felde in glänzender Folge vorbeigleiten läßt und uns so einen unvergleichlichen Eindruck von dem so gewaltigen Geschehen um uns her darbietet, indem er die großen Schlachten an der Westfront, die Kämpfe im Osten, den Siegeszug in Italien, das Wirken und Schaffen daheim und bei unseren Verbündeten unmittelbar uns vor Augen führt.

Das Bier. Ein Vertreter des Kriegsernährungsamtes hat mitgeteilt, daß die Weiterbelieferung der Brauereien mit Gerste einstweilen eingestellt werden müsse. Infolge der außerordentlich schlechten Haferernte sei das Bedürfnis nach Ersatzfuttermitteln immer dringender geworden. Unter diesen Umständen habe man sich zum Verzicht auf das Bier entschließen müssen. Im übrigen sei noch nicht sicher, ob die einstweilen bereitzustellenden Reserven tatsächlich verbraucht würden oder den Brauereien, sei es auch nur leihweise, wieder zur Verfügung gestellt werden könnten.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

   

Ueber die Selbstanfertigung von Straßen- und Hausschuhen hält am Donnerstag nachmittag und abends im Kath. Vereinshaus Frau Annemarie Walter aus Wien einen Vortrag.

Mitteilungen der Ortskohlenstelle. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Haushaltungen der Lebensmittelkartenumschläge A und B auf dem städtischen Gaswerk, Karlstraße, je zwei Zentner Koksgruß zum Preise von 0,75 Mk. den Zentner entnehmen können. Körbe oder Säcke sind mitzubringen. Die Lebensmittelkartenumschläge sind vorzulegen, Kohlenmarken sind nicht erforderlich. Größere Vorräte an Rohbraunkohle liegen noch zur Abgabe an die Inhaber der Lebensmittelkartenumschläge A und B zum Preise von 1,05 Mk. für den Zentner bereit. Hierfür sind besondere Kohlenmarken bei der Ortskohlenstelle anzufordern. Koksgruß wie auch Rohbraunkohle eignen sich vorzüglich zur Streckung der vorhandenen Brennstoffbestände. In letzter Zeit war die Ortskohlenstelle genötigt, mehrere Strafverfahren zu veranlassen, weil Koks ohne Bezugsschein verabfolgt und entnommen worden war. Die Händler werden darauf hingewiesen, daß nach der bestehenden Verordnung erst dann die Belieferung ausgeführt werden darf, wenn der Bezugsschein vom Empfänger vorgelegt worden ist. Auch die Entnahme ohne Marken oder Bezugsschein ist strafbar. Zur Anzeige gebrachte Fälle, in denen Kohlenmarken verliehen oder verschenkt worden sind, geben Veranlassung, auf die Strafbarkeit dieser Handlung hinzuweisen, Kohlenmarken sowohl wie Bezugsscheine sind streng persönlich und nicht übertragbar. Die Karten müssen mit dem Namen und der Wohnung der Inhaber versehen sein. Falls diese Eintragungen von der Ortskohlenstelle noch nicht geschehen sein sollten, sind sie vom Karteninhaber nachzuholen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Verkauf von Speisefett. Auf die Abschnitte Butter und Fett der Speisefettkarte werden in dieser Woche je 25 Gramm Butter, mithin insgesamt 50 Gramm Butter verausgabt. Der Preis für die Butter ist auf 3,45 für das Pfund festgesetzt.

Festgenommen wurden von der Kriminalpolizei zwei hiesige Frauen wegen Verbrechens gegen § 218 des Str.-G.-B., ferner ein Arbeiter, ein Soldat, ein Kriegsbeschädigter und eine Arbeiterin, die dem Vater des Kriegsbeschädigten 300 Mark und Lebensmittel sowie einem Fuhrunternehmer im Florentiusgraben Hafer, Wäsche und Möbelstücke entwendet und in der Nacht zum Sonntag versucht hatten, in ein Zigarrengeschäft in der Breitestraße und in ein Weißwarengeschäft an der Meckenheimerstraße einzubrechen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)