Donnerstag, 8. Februar 1917

       

Liberaler Bürgerverein. Der für den nächsten Mittwoch angekündigte Lichtbildervortrag des Herrn Beigeordneten Piehl über die Nahrungsmittelversorgung der Stadt Bonn in der Kriegszeit muß infolge der gegenwärtigen Heizverhältnisse vorläufig auf Anfang März verschoben werden.

Mit der Heimbeförderung von Leichen gefallener oder im Felde gestorbener Kriegsteilnehmer sind sowohl für die militärischen Stellen als auch für die Eisenbahnen – namentlich in den besetzten feindlichen Gebieten – erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Diese würden eingeschränkt werden, wenn die Leichenüberführungen nach Möglichkeit bis nach Beendigung des Krieges zurückgestellt würden. Um den Hinterbliebenen hierzu einen Anreiz zu bieten, ist in Aussicht genommen, auf diejenigen Leichensendungen, die erst nach dem Kriege zur Aufgabe und Beförderung gelangen, während eines angemessenen, später festzusetzenden Zeitraums eine Frachtermäßigung von 50 v.H. zu gewähren.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Zehntägiger Betriebsschluß für Theater, Kino, Schulen usw. Der Gouverneur der Festung Köln macht bekannt, daß mit Rücksicht auf die Stockung in der Kohlenzufuhr im Befehlsbereich der Festung Köln vom 8. bis einschließlich 19. d. M. die öffentlichen Theater, Lichtspielhäuser, Konzert- und Versammlungssäle und Museen, sowie sämtliche Schulen einschließlich der höheren und Hochschulen geschlossen werden. Ferner wird für alle Gast- und Schankwirtschaften die Polizeistunde auf 10 Uhr abends festgesetzt.

Schließung der Universität. Durch Anschlag am Schwarzen Brett macht der Rektor bekannt, daß die Universität bis einschließlich 19. ds. Mts. Geschlossen bleibt. Die Verwaltungsräume bleiben für den Verkehr geöffnet.

Straßenbahnfahrgäste und Kleingeld. Die Fahrgäste sind vielfach der irrigen Ansicht, das Schaffnerpersonal müsse stets genügend Kleingeld zum Wechseln auch größerer Stücke und Scheine mit sich führen. Dies ist nicht der Fall. Fordern dann der Schaffner oder die Schaffnerin den Fahrgast auf, den Wagen zu verlassen, so wird vielfach versucht, Schaffner oder Schaffnerin für Nachteile verantwortlich zu machen. Auch dies ist nicht richtig. Eine Verpflichtung der Straßenbahn, Personen zu befördern, die den Fahrpreis nicht bezahlen können, besteht nicht, ebensowenig eine Pflicht, das Geld zu wechseln.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Verkehr mit Heizmitteln. Bis auf weiteres ist der Bezug von Kohlen, Koks und Briketts denjenigen, die noch für mindestens 14 Tage mit Heizmitteln versorgt sind, verboten. Die Kohlenhändler sind verpflichtet, bei Abgabe von Kohlen, Koks und Briketts darauf zu achten, daß der Verbraucher keine größere Menge erhält als diejenige, die seinen Bedarf auf drei Wochen deckt. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Oberbürgermeisters zulässig.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)