Sonntag, 12. November 1916

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 12. November 1916Anzeige im General-Anzeiger vom 12. November 1916

Ueber die Mitarbeit der Frau an der Hebung der Volkssittlichkeit mit Beziehung auf den Geburtenrückgang spricht Dienstag abend im Bonner Bürgerverein Frau Schulrat Kraß aus Münster i. W. Zu dem Vortrage laden der Katholische und der Deutsch-Evangelische Frauenbund, der Verein Frauenbildung – Frauenstudium, der Bonner Lehrerinnenverein und der Verein katholischer Lehrerinnen ein.

Anzeige im General-Anzeiger vom 12. November 1916Spionage. Wie uns von zuständiger Seite mitgeteilt wird, ist vor kurzer Zeit ein junger Holländer, der seit Frühjahr 1916 sich hier studienhalber aufhielt, festgenommen worden. Der junge Mann hat wiederholt größere Geldbeträge aus Holland durch die Post erhalten, deren Empfang er merkwürdigerweise bei der Polizei abzuleugnen versuchte. Nach längerem Verhör legte der Verhaftete das Geständnis ab, daß er im Auftrage einer Rotterdamer Firma Spionage gegen Deutschland getrieben habe.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Reichsgerichts-Entscheidung. Man schreibt uns aus Leipzig, 11. Nov. Vom Landgericht Bonn ist am 2. Juni der Arbeiter Franz Si. Wegen schweren Diebstahls in Verbindung mit einem Vergehen gegen das Branntweinsteuergesetzt zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er war in einer Fabrik angestellt und zwar in der Abteilung für Aetheralkohol. Der bei der Herstellung der Erzeugnisse verdunstete Aether wird wieder Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 12. November 1916aufgefangen und in ein besonderes Gefäß geleitet. Der Angeklagte hat nun häufig mit einem Schraubenschlüssel das Gefäß widerrechtlich geöffnet und jedesmal zwei Liter Alkohol daraus entnommen. Da er diesen Alkohol unversteuert in den Verkehr gebracht hat, wurde auch ein Vergehen gegen das Branntweinsteuergesetz für vorliegend erachtet. Die Revision des Angeklagten, welcher lieber wegen Unterschlagung als wegen Diebstahls verurteilt sein wollte, wurde vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Milchversorgung. Vom 1. Dezember ds. Js. ab wird im Stadtbezirke Bonn eine Neuregelung der Milchversorgung erfolgen. Die Abgabe von Vollmilch wird nur noch gegen Milchkarten an Vollmilchversorgungsberechtigte und Vollmilchvorzugsberechtigte erfolgen. Die unmittelbare Lieferung durch die Kuhhalter und Händler wird beibehalten. Wer vollmilchversorgungsberechtigt und vollmilchvorzugsberechtigt ist, sagt eine Bekanntmachung in dieser Nummer.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)