Donnerstag, 24. August 1916

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 24. August 1916Wegen Doppelehe und unberechtigten Tragens des Eisernen Kreuzes hatte sich der 39jährige Maschinenschlosser Peter Br. aus Bonn vor dem außerordentlichen Kriegsgericht in Köln zu verantworten. Wegen der Doppelehe wurde er dem ordentlichen Gericht überwiesen, wegen unberechtigten Tragens des Eisernen Kreuzes zu drei Wochen Gefängnis verurteilt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Vorsicht ist der bessere Teil der Tapferkeit. Als am Dienstag Nachmittag die Anwohner der Bonngasse durch eine Explosion einer Kiste mit Knallkorken erschreckt wurden, dachten viele im ersten Augenblick an einen Ueberfall durch feindliche Flieger. So auch ein Konzerthallenbesitzer, der in einer benachbarten Straße sein Heim hat. Der Gastwirt, das Personal, die Mitglieder einer dort konzertierenden Damenkapelle und eine Anzahl Arbeiter, die im ersten Stockwerk mit der Herstellung künstlicher Därme beschäftigt waren, stürzten Hals über Kopf nach den Kellerräumen, wo sie so lange verblieben, bis sie sicher waren, daß keine weiteren Explosionen erfolgten. Der Schrecken löste sich bald in allgemeine Heiterkeit auf und die Damenkapelle gab ihrer Freude über den „missglückten Fliegerangriff“ dadurch zum Ausdruck, daß sie das schöne Lied „Et hätt att immer noch ens jot jegange“ anstimmte.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Straßenraub. Ein 13jähriger Schüler hatte hier in einer abgelegenen Gegend einem 12jährigen Mädchen, das für seine Mutter Besorgungen machte, aufgelauert, es mit einem spitzen Stein geschlagen und ihm gewaltsam 5 Mark aus dem Marktkorb genommen. Wegen Straßenraubes erhielt der Jungen, dem von seinem Lehrer ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt wurde, vom Außerordentlichen Kriegsgericht in Köln eine Strafe von 2 Monaten Gefängnis.

Ueberlassung von Milchvieh an Landwirte. Die Stadt Bonn wird eine größere Anzahl guter Milchkühe beschaffen und diese gegen den Abschluß von Abmelkverträgen hiesigen Landwirten überlassen. Im Stadtkreise Bonn wohnenden Landwirte, die bereit sind, Milchkühe zu übernehmen, werden ersucht, dieses dem städtischen Lebensmittelamt, Am Hof Nr. 1, bis spätestens am 1. September ds. Js. anzumelden. Die Abmelkverträge können dort ebenfalls eingesehen werden.

Festgenommen wurden am Mittwoch morgen in Buschdorf abermals drei Kaninchendiebe. Polizeibeamte aus Bonn ließen die Kerle, drei große starke Männer, ruhig in die Wagen der Rheinuferbahn einsteigen und nahmen sie dann fest. In einem Koffer, den sie mit sich führten, waren eine Menge Kaninchen lebendig eingepackt, die auf dem nächtlichen Raubzuge erbeutet worden waren. Man fand eine Menge Einbrecherwerkzeug bei ihnen vor.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)