Freitag, 28. Juli 1916

    

Die vierte Kriegsküche der Stadt Bonn wird nächsten Montag in Kessenich, Burbacherstraße 19 (Wirtschaft Lindenhof) eröffnet. Die Wochenkarten für diese neue Küche werden zuerst Samstag von 4 bis 7 Uhr und Sonntag von 11 bis 1 Uhr ausgegeben, im übrigen können die Wochenkarten zur Teilnahme an der Massenspeisung von jetzt ab an jedem Tage zwischen 11 und 1 Uhr in der betreffenden Küche gekauft werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. Juli 1916Städtisches Bekleidungsamt. Am 1. August d. J. wird am Hof Nr. 14, Eingang Römerplatz, das städtische Bekleidungsamt eröffnet. Eine weitere Kriegsmaßnahme. Von diesem Tage ab können nämlich der größte Teil der Web-, Wirk- und Strickwaren nur gegen Bezugsschein gekauft werden. [...]
Wie erhält der Kunde nun seine Waren mit einem Bezugsschein?
1) Er holt sich einen Bezugsschein im städtischen Bekleidungsamte oder im städtischen Verkehrsamte, Poststraße 27 oder in allen einschlägigen Geschäften.
2) Er füllt diesen Bezugsschein aus, oder läßt ihn durch die Geschäfte selbst ausfüllen. Dabei ist darauf zu achten, daß für jeden Gegenstand ein besonderer Bezugsschein ausgestellt werden muß. Es dürfen daher nicht auf einen Bezugsschein z. B. 6 Paar Strümpfe und 7 Meter Wäsche- oder Futterstoff aufgeschrieben werden, sondern für die 6 Paar Strümpfe und 7 Meter Wäschestoff muß je ein besonderer Bezugsschein ausgestellt werden.
3) Nach Ausfüllen des Bezugsscheines muß dieser dem städtischen Bekleidungsamte am Hof Nr. 14 zur Prüfung vorgelegt werden.
4) Der geprüfte Bezugsschein berechtigt dann zum Einkauf in jedem beliebigen Geschäft und hat im ganzen Reich seine Gültigkeit. Hierbei ist darauf zu achten, daß nur der Bezugsschein gültig ist, der am Ort des Wohnsitzes von der betreffenden Prüfungsstelle abgestempelt ist, d. h. ein Bonner Einwohner kann niemals einen Bezugsschein auf dem städtischen Bekleidungsamt in Cöln oder Coblenz erhalten.
5) Nach Abgabe der Waren auf dem Bezugsschein haben die Geschäftsinhaber den Bezugsschein durch Lochen, durch Durchstreichen, oder durch andere Maßnahmen zu entwerten und diese Bezugsscheine zu sammeln und am 1. jeden Monats dem städtischen Bekleidungsamt abzuliefern.
[...]
   Die Prüfung der Bezugsscheine auf dem städtischen Bekleidungsamt hat den Zweck, den Verbrauch zu regeln und auf das notwendige Maß einzuschränken. Deshalb erhält dort jeder Familienvorstand ein bestimmtes Kartenblatt, aus dem alle Kleidungsstücke und Waren, die er für sich und seine Familien-Angehörigen nach dem 1. August d. J. bezogen hat unter entsprechender Zeitangabe ersichtlich werden.
[...]
   Dem städtischen Bekleidungsamt wird eine ungeheure Arbeitslast aufgebürdet, wenn man bedenkt, daß voraussichtlich täglich 9-10.000 Bezugsscheine durchschnittlich geprüft werden müssen. Eine Zahl, die sich z. B. zu Weihnachten usw. noch erheblich steigern wird. Die Einrichtung ist aber von Reichs wegen getroffen und an für sich eine recht umständliche Geschichte. Aber die Prüfung der Bedürftigkeit in unserm städtischen Bekleidungsamt soll durchaus nicht engherzig vorgenommen werden. Man wird vielmehr nur dort eingreifen, wo das Einkaufsgesuch dem Bedürfnis offenkundig nicht entsprechen kann.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Stellenwechsel von polnischen Arbeitern. Das Kaiserl. Deutsche Polizei-Präsidium in Lodz macht in einer Zuschrift vom 5. ds. Mts. auf eine in deutscher und polnischer Sprache verfaßte Bekanntmachung aufmerksam, worin den in letzter Zeit verschiedentlich beobachteten falschen Vorstellungen der russischen Arbeiter über die Ernährungsverhältnisse in Polen entgegengetreten wird. In der Bekanntmachung wird insbesondere darauf hingewiesen, daß auch in Polen keineswegs ein Ueberschuß an Nahrungsmitteln vorhanden sei, sondern im Gegenteil allenthalben die äußerste Sparsamkeit geübt werden müsse. Die Bekanntmachung fährt dann fort: „Die in Deutschland beschäftigten, von hier stammenden Arbeiter können mit der ihnen in Deutschland gebotenen Verpflegung somit durchaus zufrieden sein.“ Weiterhin werden die in Deutschland beschäftigten Arbeiter eindringlich vor dem Stellenwechsel, insbesondere vor dem unerlaubten Stellenwechsel und seinen Folgen verwarnt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)