Montag, 24. Juli 1916

     

Esperanto. Ein kostenloser brieflicher Unterrichtslehrgang zur Erlernung der „verbesserten Esperanto-Weltsprache“ wird, wie man uns mitzuteilen bittet, demnächst beginnen. Leser unserer Zeitung, die an dem Lehrgang teilzunehmen wünschen, wollen ihre Adresse an Herrn Gefr. Kurt Haeseker, Bonn, Reservelazarett II, Abt. I, Venusberg, senden.

Palast-Theater. Seit Freitag bringt der Spielplan der Rheinischen Lustspiel-Gesellschaft die beiden Possen „Um ein Weib“ und „Sein Schwindelkind“. In der ersten ist die Schwester eines jungen Ehemannes in der üblen Lage, für eine liebenswürdige Freundin gehalten zu werden, bis sich die Geschichte aufklärt. Es entstehen dabei die spaßigsten Begebenheiten, zu denen Herr Direktor Enger als Rentner Pinneberg seine Witzschlager in reicher Fülle spendet. Noch toller sind die Vorkommnisse in „Sein Schwindelkind“. Hier ist der Gatte Anton Brüller in größter Verlegenheit wegen der Ankunft seines Pflegesohnes, den er so geheim gehalten hat, daß er ihn selbst nicht einmal kennt. So entwickeln sich viele lustige Verwechselungen. Auch in diesem Stück weiß Herr Direktor Enger als Anton Brüller immer neuen Stoff zum Lachen zu geben. Die übrigen Mitwirkenden verdienen ihres flotten Spiels wegen gleichfalls Anerkennung.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Uebermäßige Preissteigerungen bei Tabakerzeugnissen. Man schreibt uns: Die Bundesratsverordnung vom 23. Juli d. Js. richtet sich gegen die übermäßige Preissteigerung beim Handel mit Nahrungsmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs Sie enthält Strafvorschriften gegen Erzeuger und Händler, die für solche Gegenstände Preise fordern, die einen übermäßigen Gewinn enthalten. In den Kreisen des Kleinhandeln mit Tabakerzeugnissen besteht nun vielfach die Ansicht, daß Zigarren und Zigaretten nicht als Gegenstände des täglichen Bedarfs im Sinne der Verordnung anzusehen seien und daß infolgedessen sich die Verordnung nicht auf die Preisfestsetzung für diese Erzeugnisse beziehe. Diese Auffassung ist nach einer Reichsgerichtsentscheidung unzutreffend. Nach Ansicht des Reichsgerichts beschränkt sich die Verordnung nicht nur auf Nahrungsmittel im engeren Sinne, sondern auch auf reine Genußmittel, sofern diese nur Gegenstände des täglichen Gebrauchs geworden sind. Die Gegenstände müssen nur solche sein, für die in der Gesamtheit des Volkes täglich ein Bedürfnis vorliegen kann, das Befriedigung heischt. Im selben Sinne hat auch die Reichsprüfungsstelle entschieden, nachdem die Frage in Beratungen mit Sachverständigen erörtert und bejaht worden ist. Auch der Ernährungsbeirat des Reichtages hat die gleiche Auffassung vertreten. Die Preisprüfungsstellen haben infolgedessen ihre Tätigkeit der Ermittlung von Preisen für Gegenstände des täglichen Bedarfs auch auf Tabakerzeugnisse ausgedehnt. Zur Klärung der Frage, was in der gegenwärtigen Zeit unter einem übermäßigen Gewinn für Gegenstände des täglichen Bedarfs zu verstehen sei, hat ein süddeutsches Landespreisamt Gutachten von Sachverständigen eingeholt, und ist daraufhin zu der Auffassung gekommen, daß in der jetzigen Kriegszeit der Kleinhandel über einen Zuschlag von 15 bis 20 v. H. zu dem Einkaufspreis und den Betriebsunkosten nicht hinausgehen dürfe. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein solcher Aufschlag bei den infolge des Krieges wesentlich höheren Einkaufspreisen jetzt auch einen größeren Nutzen verursacht, als er bei den niedrigen Friedenspreisen erzielt wurde. Auch Tabakerzeugnisse in den höheren Preislagen, die vorwiegend von den begüterten Kreisen begehrt werden, dürfen nicht mit einem höheren Gewinnaufschlag verkauft werden, wie die in niedrigen Preislagen, denn Preiswucher ist nach dem Urteil des Reichsgerichts gegen Arme und Reiche in gleicher Weise verboten.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Ausfuhr von Vieh. Der Herr Oberpräsident hat die sämtlichen Güterstellen anweisen lassen, daß nur von solchen Personen Vieh zur Verladung angenommen wird, die sich durch Bescheinigungen des Viehhandelsverbandes ausweisen.

Bonner Kriegsküchen. Im Anzeigenteil ist eine neue Liste der Namen von Personen veröffentlicht, die Beiträge zum Besten der Kriegsküche gestiftet haben.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)