Sonntag, 28. Mai 1916

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. Mai 1916Staatliche Förderung der Schweinemästung. Das Preußische Landesfuttermittelamt teilt mit, daß es ausländischen Mais und vielleicht auch Fischmehl für eine neue Mastperiode zur Verfügung stellen wird. Die Schweine müssen bis zum 30. September abgeliefert sein, und zwar hat der Mäster für je 20 Zentner Mais am Verladeort 940 Pfund, am Empfangsort 840 Pfund Lebengewicht an Schweinen abzuliefern. Das Preußischen Landesfuttermittelamt nimmt sofort Vertragsanmeldungen entgegen.
  
Die Schweinezucht kann auch im Rahmen von Kleintierzucht gepflegt werden. In manchem Haus, Hof oder Garten wird es möglich sein, Verschläge für Schweineställe aufzustellen. Nur durch Fütterung im eigenen Haushalt können alle Küchenabfälle und Reste, die jetzt zum Teil verderben und daher nicht ihrem Werte entsprechende Verwendung finden, voll ausgenutzt werden. Da jetzt eingestellte Jungschweine erst im kommenden Winter schlachtreif sein können, ist nicht zu befürchten, daß das Hausschlachtverbot Aufzucht und Mästung der von den kleinen Schweinhaltern aufgezogenen Tiere unterbindet.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Butterbeschränkung in den Gastwirtschaften. Da einzelne Gemeinden die Butterlieferung an Gastwirtschaften nur auf die Hälfte ihres früheren Bedarfs herabgesetzt haben, hat der Reichskanzler die Zentral-Einkaufsgesellschaft angewiesen, Butter nur noch an solche Gemeinden und Gemeindeverbände abzugeben, in denen der Butterverbrauch der Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, der Vereins- und Erfrischungsräume sowie der Bäckereien und Konditoreien auf 1/3 des Durchschnittsverbrauchs im Jahr 1915 beschränkt worden ist. Bei der Durchführung der Beschränkung des Butterverbrauchs soll darauf geachtet werden, daß nicht nur der Bezug der unter Ueberwachung der Gemeinden und Gemeindeverbände ausgegebenen Butter auf 1/3 beschränkt wird, sondern auch der tatsächliche Butterverbrauch. Es fallen also auch die Butterbezüge derartiger Betriebe von außerhalb, insbesondere im Postverkehr, unter die Beschränkung. Erforderlichenfalls können die Gemeinden aufgrund der Verordnung über die Vorsorgeregelung vom 4. November 1915 den Eintritt in vertragliche Bezugsberechtigungen solcher Betriebe für sich beanspruchen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Wallfahrt der katholischen Männer und Jünglinge auf den Kreuzberg. Wir verweisen auch an dieser Stelle auf die Sonntag 3 Uhr stattfindende Veranstaltung […]. Die Beteiligung ist Ehrenpflicht für jeden katholischen Jüngling und Mann, Pflicht insbesondere unseren tapferen Kriegern gegenüber. Sie haben ein Anrecht darauf, daß wir mit der Waffe des Gebets ihnen zur Hülfe kommen. Wer wollte sich dem Vorwurf aussetzen, nicht alles getan zu haben, um an der Dankesschuld abzuzahlen, die wir unseren Kriegern schulden! Daher katholische Männer und Jünglinge nehmt alle teil, damit es eine gewaltige Kundgebung katholischen Glaubens wird.

Zur Seifenersparnis schreibt eine praktische Hausfrau: Nicht jedem ist bekannt, daß man sich mit einer gekochten Kartoffel sehr gut die Hände, anstatt mit Seife, waschen kann. Kartoffelwasser reinigt vorzüglich alle Arten von Geschirren, auch bunte Schürzen, durch diese Brühe gezogen, werden wie leicht gestärkt und halten daher viel länger rein. Silbersachen, in Kartoffelwasser gewaschen, werden ohne jede weitere Anwendung eines Putzmittels wunderschön glänzend. Reiben mit einem wollenen Tuch ist erforderlich.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)