Samstag, 26. Februar 1916

     

Extrablatt des General-Anzeigers vom 26. Februar 1916Bonner Wehrbund. Von einem Ersatz-Bataillon ist nachstehendes Schreiben eingegangen: „Bei den vom dortigen Bezirkskommando überwiesenen Rekruten, die bisher einer Jugendwehr angehört haben, erwies sich die Ausbildung wesentlich leichter, als bei den übrigen Rekruten. Sie haben im ganzen genommen den Vorsprung, den sie der vorbereitenden Tätigkeit der Jugendwehren in körperlicher und geistiger Beziehung verdanken, so daß sie zugleich als Gruppen- und selbständige Patrouillenführer Verwendung finden. Im Turnen, Fechten und Exerzieren zeichneten sie sich als besonders gewandt aus. Im Schießen erzielten sie gute Erfolge, was wohl auf die vorbereitenden Freiübungen bei der Jugendwehr zurückzuführen ist. Insbesondere ist noch hervorzuheben, daß sie durch ihr reges Interesse für militärische Dinge, bescheidenes und strammes Benehmen und durch die Gesinnung, die sie in und außer dem Dienste bestätigen, einen fördernden Einfluß auf ihre Kameraden ausgeübt haben.“
  
Dieses Zeugnis gereicht nicht nur den wackeren Rekruten zu besonderen Ehre, sondern auch den Abteilungsführern, die diese Rekruten vorbereitet haben für den Waffendienst. Den gegenwärtigen Mitgliedern des Wehrbundes wird die Anerkennung, die ihre einstigen Kameraden durch ihre Tüchtigkeit und ihr Verhalten erhielten, aber Anlaß geben zu erfolgreichen Weiterstreben im vaterländischen Sinne. Möchte das Zeugnis auch den jungen Leuten, die sich von der für unsere Zeit so bedeutsamen und wichtigen Vorbereitung auf den Heeresdienst noch fern halten, einen Anstoß geben, sich den Abteilungen des Wehrbundes anzuschließen.

Kanonendonner vom westlichen Kriegschauplatz ist, wie die Köln. Vztg. berichtet, Mittwoch vormittag auf der Höhe des Gutes Annaberg bei Godesberg gehört worden. Der Einsender vermutet, daß der Kanonendonner von den Oberkasseler Steinbrüchen auf der rechten Rheinseite aufgefangen und nach der gegenüberliegenden linken Rheinseite zurückgeworfen worden sei.
  
Auch aus Honnef wird berichtet, daß man dort den Kanonendonner vom westlichen Kriegschauplatze gehört habe.

Auch die Tinte wird teurer. Die Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten beschloß eine weitere Erhöhung des bestehenden Teuerungszuschlages auf Tinte und zugleich die Festlegung neuer Ladenpreise.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Zu den Kämpfen im Westen. Im Anschluß an unsere gestrige Notiz über die Hörbarkeit des Kanonendonners in der Eifel, an der Mosel und an der Ahr, macht uns ein Leser darauf aufmerksam, daß man den Donner der Geschütze auch in der Nähe von Bonn, nämlich im Kottenforst deutlich wahrnehmen könne. Zwischen Waldau und Schönwaldhaus habe man am letzten Sonntag um die Mittagszeit bei gänzlicher Windstille in ziemlich regelmäßigen Abständen einzelne dumpfe Schläge vernehmen können.

Auf der Bröhltalbahn hatten in Siegburg eine Anzahl junger Burschen eine Bude erbrochen und daraus verschiedene Gegenstände gestohlen, wofür sie zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden waren. Einer von ihnen hatte außerdem eine Weiche umgelegt. Infolgedessen entgleiste am anderen Morgen ein Zug der Bahn, wodurch ein großer Sachschaden entstand. Zwei Begleiter des Täters hatten ihn zwar vor der Tat gewarnt, aber nicht, wie vorgeschrieben ist, rechtzeitig Anzeige erstattet, um ein Unglück zu verhindern. Die Strafkammer verurteilte jeden der beiden Angeklagten gestern zu je einem Monat Gefängnis.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Vorsicht. In der letzten Zeit wird von Straßenhändlern in Glasröhrchen eine weißliche Masse in Stangenform, bestehend aus metallischem Natrium, verkauft, die bei geringer Befeuchtung mit Wasser lebhaft brennt. Da das Zündmittel als Ersatz für Streichhölzer angepriesen wird, besteht die Gefahr, daß es in Feldpostpäckchen an Heeresangehörige versandt wird. Die Zündmasse übertrifft aber an Feuergefährlichkeit noch die Zündhölzer und es ist als sicher anzunehmen, daß sie bei der Versendung mit der Post Brände hervorrufen wird, sobald das dünne Glas zerbricht und die Feuchtigkeit hinzutritt. Dadurch können aber, wie die Erfahrung lehrt, große Mengen von Feldpostsendungen vernichtet werden, und sowohl den Absendern als auch unseren Soldaten im Felde große Verluste erwachsen. Die Versendung leicht entzündlicher Sachen mit der Post ist verboten und wird vorkommendenfalls gemäß § 367, 5a, des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich gerichtlich bestraft. Es wird deshalb vor Versendung des erwähnten Zündmittels mit der Post dringend gewarnt. Zur Versendung im Feld ist es auch deshalb höchst ungeeignet, weil metallisches Natrium, mit Wasser zusammengebracht, eine ätzende Flüssigkeit gibt, die, wenn sie mit Lebensmitteln in Berührung kommt, gesundheitsschädlich wirkt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)