Sonntag, 23. Mai 1915

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 23. Mai 1915Universität. Die neue Ehrentafel der im Dienste des Vaterlandes gefallenen Universitätsangehörigen zählt die Namen von zwei Dozenten (Dr. Haniel und Dr. Sassen), einem Assistenten (Dr. Kreutzwald) und 113 Studierenden auf. Der Rektor bringt diese Ehrentafel voll Trauer und Stolz zugleich am Schwarzen Brett zur Kenntnis und bittet, ergänzende Mitteilungen dem Universitätssekretariat bekannt geben zu wollen.

Brötchen aus Kriegsweizenmehl mit Zusätzen von je 5 v. H. Roggenmehl und Kartoffeln und mit Wasser (nicht Milch) verarbeitet wird es, wie in vielen anderen Orten, voraussichtlich auch in Bonn demnächst geben. Der Ausschuß der hiesigen Bäckerinnung wird Dienstag im Einverständnis mit der hiesigen Behörde die Angelegenheit besprechen, sein Beschluß müßte dann allerdings vom Regierungspräsidenten genehmigt werden. Diese Brötchen, sog. Knüppelchen, werden 100 Gramm wiegen und das Stück 8 Pfg. kosten.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 23. Mai 1915Mit Rücksicht auf den Pfingstbesuch wird nochmals auf die Polizeiverordnung des Militär-Polizei-Meisters für den Befehlsbereich der Festung Cöln vom 28.4.15 betr. das Meldewesen hingewiesen, wonach alle Personen unverzüglich, spätestens binnen 12 Stunden nach Beziehen der Wohnung zur persönlichen Anmeldung verpflichtet sind, auch die nur vorübergehend (besuchsweise) hier Wohnung nehmen. Diese Verpflichtung tritt ein, gleichviel ob Wohnung in Gasthäusern, Pensionen oder Privathäusern genommen wird. Bei Zuwiderhandlung trifft sowohl die Personen, die sich nicht rechtzeitig anmelden, als auch die Wohnungs- und Unterkunftsgeber für jeden Einzelfall eine Geldstrafe von 30 Mark, an deren Stelle bei Zahlungsunfähigkeit eine Haftstrafe von 10 Tagen tritt. Die Anmeldung kann zu jeder Tages- und Nachtzeit auf der Polizei-Hauptwache erfolgen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 23. Mai 1915Siegesfeiern in den Schulen. Ueber Siegesfeiern in den Schulen hat der Oberpräsident der Rheinprovinz eine Verfügung an die Regierungspräsidenten der Provinz gerichtet. Im Einvernehmen mit dem Provinzialschulkollegium wird darin angeordnet, daß die Entscheidung über das Aussetzen des Schulunterrichts bei Eintreffen bedeutsamer Siegesnachrichten durch die Landräte, in Städten durch die Oberbürgermeister erfolgt. Die Schulleiter sind allgemein angewiesen worden, dem Ersuchen um Aussetzen des Schulunterrichts unversäumt Folge zu leisten. Für Schulen, die den Regierungen unterstellt sind, haben diese das Weitere veranlaßt, während das Provinzial-Schulkollegium die Direktoren der höheren Lehranstalten mit entsprechender Anweisung versehen hat.

Die Fischzucht im Kriege. Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: Bei der Volksernährung im Kriege spielen die Fische eine große Rolle. Fast in allen Vorträgen, die in Stadt und Land über Kriegskost gehalten werden, und in allen Kriegskochbüchern wird auf Fischgerichte hingewiesen. In der Tat ist auch Fischfleisch ein gesundes und bekömmliches Nahrungsmittel. Aber es ist nicht überall wohlfeil. Der Grund hierfür liegt darin, daß die Fischzucht nicht überall rationell betrieben wird. Ja, es gibt sogar wasserreiche Gegenden, wo die Fischzucht ganz außer Acht gelassen und hauptsächlich Raubfischerei betrieben wird. Dem sollte unter allen Umständen vorgebeugt werden. Wo es irgend angeht, müssen die Teiche und Gräben mit guten Fischen besetzt und die Fischgerechtigkeiten geregelt werden. Wo eine geordnete Fischzucht vorhanden, sollte sie gerade in der gegenwärtigen Kriegszeit mit Sorgfalt betrieben werden. Jeder Fischzüchter muß sich daran erinnern, daß auch er seinen Teil zur Sicherstellung der Volksernährung im Kriege betragen kann und soll.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)