Dienstag, 5. Januar 1915

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. Januar 1915Belehret die Dienstmädchen! So manche Frau, die jetzt ihre beste Kraft der Kriegshilfe widmet, überläßt ihren Haushalt und zumal die Küche fast vollständig der Obhut von Dienstmädchen, ohne daran zu denken, daß sie auch diesen gegenüber im Kriege Aufklärungspflichten zu erfüllen hat, die einen wichtigen Teil der Kriegsfürsorge bilden. Viele Dienstmädchen, zumal die in „wohlhabenden Häusern“ tätigen, sind nur zu sehr daran gewöhnt, aus dem Vollen heraus zu wirtschaften. Da sie eine theoretischen hauswirtschaftliche Ausbildung selten genossen haben, fehlt ihnen meistens das Verständnis für den Nährwert der Lebensmittel und für die zweckmäßigste Art der Erhaltung ihrer eigentlichen Nährstoffe. Wissen doch auch nur wenige Hausfrauen hierin Bescheid. Erscheinen nur die Gerichte schmackhaft, so sind sie zufrieden. Zur Kriegszeit muß aber eine andere Erwägung in den Vordergrund treten: Beschränkung auf Nahrungsmittel, die wir in Deutschland in reichlichen Mengen besitzen, und volle Ausnützung ihres Nährgehaltes. Nichts darf weggeworfen werden; selbst die Rückstände sind wertvoll als Viehfutter. Der übermäßige Genuß von Fleisch, insbesonere von magerem Fleisch muß, schon aus gesundheitlichen Erwägungen heraus, eingeschränkt, der Verbrauch von Hülsenfrüchten bis zu der Zeit, da wieder häufiger im Lande sein werden, zurückgestellt, das weichliche Weizenbrot durch das kräftige Roggenbrot ersetzt, Rotkohl und Weißkohl, Mohrrüben, weiße und rote Rüben, Haferflocken- und Kartoffelgerichte müssen bevorzugt werden. Das mag jede Hausfrau nicht nur selbst beherzigen, sondern auch der Köchin einprägen. Möge jede Hausfrau nicht früher ihr Heim verlassen, um sich gemeinnütziger Arbeit zu widmen, als bis sie sich überzeugt hat, daß auch die Dienstmädchen wissen, worauf es bei der Wirtschaftsführung im Kriege ankommt; dann erst werden die Frauen mit gutem Gewissen draußen Kriegshilfe üben können!

Metallsammlung gegen Kriegsnot. Von Berlin wird ein Aufruf erlassen zur Sammlung von Metallsachen (ausländisches Geld, alte Münzen, Gold- und Silbergegenstände, Zinn, Blei, Kupfer, Staniol, Flaschenkapseln, Tuben, Messing). Auch hier in Bonn soll eine Sammelstelle eingerichtet werden. Nähere Auskunft erteilt Herr Dr. A. Kühn, Bonn, Siebengebirgsstraße 2. Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, wie wichtig eine solche Sammlung ist. Oben aufgeführte Gegenstände finden sich fast in jedem Haushalte. Sammelt sie und liefert sie an die Sammelstelle ab, damit das Metall wieder für die Münze und die Industrie nutzbar gemacht werden kann.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. Januar 1915„K“-Brot. Aus unserem Leserkreis erhalten wir fortgesetzt Zuschriften, worin um Aufklärung über die Bestandteile des Kriegsbrots und ferner auch darüber Auskunft gewünscht wird, wo hier in Bonn dieses Brot zu haben sei. Nach unseren Erkundigungen wird jetzt jedem Schwarzbrot 10% Kartoffelmehl zugesetzt. Dieses Brot ist jedoch nicht als Kriegsbrot anzusehen, vielmehr gelten diejenigen Brote nur als Kriegsbrot, die einen Kartoffelmehlzusatz von 10 bis 20 Prozent haben. Diesem Brot muß auch das „K“ aufgedrückt werden, das es als Kriegsbrot kenntlich macht. Werden mehr als 20 Prozent Kartoffelmehl zugesetzt, dann muß dieses Mischungsverhältnis neben dem „K“ in arabischen Ziffern vermerkt werden.
   Eine Verbilligung des Brotes tritt durch diesen Kartoffelmehlzusatz nicht ein, der Zusatz hat bekanntlich lediglich den Zweck, den Verbrauch des Weizenmehls möglichst einzuschränken. Für die Bäckereien besteht keine Verpflichtung zur Herstellung des Kriegsbrotes, jedoch ist es auch hier in Bonn in verschiedenen Geschäften zu haben.

K-Brot für den Kaiser.
Wie wir von unterrichteter Seite erfahren, werden auf Befehl des Kaisers für den Kaiser selbst und seine Umgebung im Großen Hauptquartier die Anordnungen der Behörden wegen Mischung des Mehls mit Kartoffelzusatzbereitung von Grau- und Schwarzbrot streng befolgt. Dieses sogenannte K-Brot wird bereits seit Anfang November hergestellt, unter einem Zusatz von 5 Proz. Kartoffelflocken und 10 Proz. Kartoffelmehl, zusammen also 15 Proz. Zusatz, und erfreut sich allgemeiner Beliebtheit.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

 

Reisen an die Front. Privatpersonen bedürfen zu Reisen an die Front oder nach den durch deutsche Truppen besetzten feindlichen Landesteilen eines Geleitscheines. Dieselben werden nur noch von Seiten des stellvertretenden Generalkommandos Koblenz ausgestellt. Die Voraussetzungen zur Ausstellung ist die Vorlage eines ordnungsgemäßen Passes.

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. Januar 1915Gegen die falschen Gerüchte erläßt der Generalgouverneur von Belgien folgende Bekanntmachung:
   Es ist die Beobachtung gemacht worden, daß in der letzten Zeit bei den Truppen und Behörden vielfach falsche übertrieben günstige und auch ungünstige Nachrichten über den Stand der Ereignisse verbreitet werden. So sind Gerüchte im Umlauf gewesen, daß die deutschen Truppen bei Nieuport und Ypern Rückschläge erlitten hätten und die Angriffe der Verbündeten zum Teil geglückt wären. Dies ist völlig falsch. Sämtliche Angriffe bei Nieuport – es ist tatsächlich ein Armeekorps des Gegners unter Unterstützung der Flotte gegen die deutschen Truppen vorgegangen – sind unter großen Verlusten nach mehrtägigem Kampfe gescheitert. Die von den Engländern und Franzosen erhofften Erfolge sind ausgeblieben. Ich kann nur mein äußerstes Mißfallen darüber aussprechen, daß sich Angehörige des deutschen Reiches finden, die solche unwahren Gerüchte verbreiten, und werde unter Umständen gegen diese Leute mit scharfen Strafen einschreiten.
   Der Generalgouverneur von Belgien. Gez. Freiherr von Bissing.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)