Donnerstag, 12. Juli 1917

        

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 12. Juli 1917Zur Abwehr der feindlichen Spionage wird darauf hingewiesen, daß unsere Feinde demnächst möglicherweise durch Flugzeuge ohne Kokarde oder sonstige Anzeichen, insbesondere durch Le Doron-Apparate, Spione, die wohl vielfach mit Brieftauben ausgerüstet sein werden, im Inlande absetzen werden, um Unruhen hervorzurufen oder französische Kriegsgefangene bei Fluchtversuchen zu unterstützen. Beim Landen solcher Flugzeuge soll sofort – möglichst durch Fernsprecher – die nächste Polizeidienststelle benachrichtigt werden. Auch sind die Insassen bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festzuhalten und ist die Vernichtung des Flugzeuges sowie der von den betreffenden Personen mitgeführten Schriftstücke, Apparate und dergl. zu verhindern. Brieftauben werden in der Regel in Blechkästen, die mit einem Tuche zugedeckt sind, verpackt und teils als Tornister, teils als Handgepäck getragen. Einzelne Tauben werden auch in Rocktaschen verborgen.

Fünf belgische Arbeiter, die in Koblenz unter Vertragsbruch ihre Arbeitsstätte verlassen hatten, sind hier festgenommen worden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Das Schöffengericht Bonn verurteilte gestern den 36jährigen gewohnheitsmäßigen Landstreicher Wilh. Ve., der bereits 18mal einschlägig vorbestraft ist und auch schon dem Arbeitshause überwiesen war, wegen Bettelei und Landstreicherei zu drei Wochen Haft unter Anrechnung von zwei Wochen Untersuchungshaft. – Die Ehefrau eines Bäckers aus Schwarzrheindorf stand unter der Anklage, einer Käuferin die Abgabe von Brot aus ihrem Geschäftslokal verweigert zu haben. Die Angeklagte machte geltend, daß sie nurmehr zwei Brote als Vorrat gehabt habe, die aber schon vorher verkauft und bezahlt gewesen wären. Es wurde jedoch festgestellt, daß tatsächlich noch ein drittes Brot vorhanden war, das auch nachher an eine spätere Käuferin abgetreten wurde. Das Gericht hielt ein solches Geschäftsgebaren für geeignet, um Unstimmigkeit in die Bevölkerung hineinzutragen und verhängte über die Bäckersfrau eine Geldstrafe von 25 Mark.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Godesberg, 11. Juli. Gestern wurde der erste der drei angekündigten Erziehungsabende der katholischen Gemeinde Godesberg in der Tonhalle abgehalten. Herr Dechant Dr. Winter wies in seiner Begrüßungsansprache auf die Notwendigkeit derartiger Erziehungsabende hin und gab dann Herrn Pfarr-Rektor Könn aus Köln das Wort zu einem Vortrag über das Thema: „Wie gewöhnen wir unsere Jugend daran, das viele Geld, das sie im Kriege verdient, richtig zu verwenden“. Durch militärisch angeordneten Sparzwang könne sehr leicht die naturgemäße Treue in der Arbeit gehemmt werden, zudem bilde er einen tiefen Eingriff in die Rechte der Familie. Empfehlenswert sei die von Marschall von Bieberstein angeregte Einrichtung einer Versicherung, bei der ein angemessener Lohnteil reserviert werde für spätere Jahre. Vor allem aber sei darauf hinzuwirken, daß von den Großbetrieben der bargeldlose Verkehr gehandhabt wird durch Lohnzahlungen auf ein Sparkonto. Hierin fühle der jugendliche Arbeiter kein gewaltsames Entziehen, weil er seinen Revers dafür in der Tasche habe. Durch diese Maßnahme erwache in der Jugend von selber der Trieb zur Einfachheit, Sparsamkeit und richtiger Wertschätzung des Geldes.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und fern“)

     

Kohlenversorgung landwirtschaftlicher Betriebe. Die für die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe (Molkereien, Dreschmaschinen, Dampfpflüge, ländliche Schmieden, Reparaturwerkstätten landwirtschaftlicher Maschinen) in den nächsten Wochen dringend benötigten Kohlenmengen haben die Verbraucher, soweit sie die Kohlen nicht durch den bisherigen Lieferanten erhalten können, beim Kommunalverband (Landrat) anzumelden. Dieser gibt die Anforderungen nach Prüfung, soweit er ein dringendes Bedürfnis für beschleunigte Lieferung anerkennt, an die Reichsstelle weiter. Die Reichsstelle wird dann.
   
im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Kohlenbeschaffung die Lieferung unter der finanziellen Verantwortung des Kommunalverbandes entweder direkt an den Besteller oder durch den Kommunalverband veranlassen. [...]

Veranstaltung der Schülervereine an den höheren Schulen Bonns zu Gunsten der U-Bootspende. Wie uns Herr Professor Ruhland mitteilt, beträgt der Reingewinn der Schülerveranstaltung vom Samstag den 7. Juli 1000 Mark.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)