Freitag, 24. März 1916

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 24. März 1916Ueber die deutsche Sprachbewegung im Weltkriege wird im hiesigen Sprachverein der Vorsitzende des Gesamtvorstandes des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Wirkl. Geh. Oberkonsistorialrat Dr. Sarrazin aus Berlin, nächsten Montag einen Vortrag halten.

Der Bonner Wehrbund vermied am verflossenen Sonntag bei seinem Marsch zum Exerzierplatz auf dem Venusberg die gebahnten Wege und kletterte ohne Weg und Steg in ausgeschwärmten Schützenlinien zur Höhe hinan. Oben angelangt, traf die Meldung ein, daß eine versprengte feindliche Anteilung sich im Walde verborgen aufhalte. Von allen Seiten wurde die Waldparzelle, in der der Gegner sich aufhalten sollte, umstellt und nach längerem Suchen durch ausgeschickte Patrouillen das gut ausgesuchte Versteck gefunden. Beim Rückmarsch in das Tal wurde derselbe Weg gewählt wie beim Aufstieg.

Abschießen von feldernden Tauben. Um weiteren Schaden durch feldernde Tauben nach Möglichkeit vorzubeugen, hat der Gouverneur der Festung Köln gestattet, daß bis auf weiteres die Tauben auf den Saatfeldern abgeschossen werden dürfen. Zum Abschießen im Bezirk der Stadt Bonn sind die Jagdberechtigten und solche Personen berechtigt, die vom Oberbürgermeister damit beauftragt werden. Zur Schonung von Brieftauben darf grundsätzlich nur auf einzelne Tauben geschossen werden, die in Schwärmen die Saatfelder aufsuchen und von denen angenommen werden kann, daß sie auf benachbarte Gehöfte gehören. Sollten trotzdem unter den abgeschossenen Tauben solche sein, die als Brieftauben kenntlich sind, so sind diese an die Nachrichten-Abteilung des Gouvernements, Aposteln-Kloster 9 I. in Köln abzuliefern.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 24. März 1916Eine Einschränkung der Speisekarte soll angeblich bevorstehen. Wie aus Dresden gemeldet wird, werde eine Einschränkung für alle deutschen Gastwirtschaften usw. geplant. Es sollen danach künftig an fleischfreien Tagen nur noch zwei Fleischspeisen täglich verabreicht werden dürfen. Nähere Mitteilungen sind noch nicht bekannt.

Obstbaumblüte. Man schreibt uns vom Vorgebirge: Wie sich jetzt feststellen läßt, haben in den beiden Frostnächten zu Beginn des Monats die damals bereits geöffneten Blüten der Frühaprikosen stark gelitten. In einzelnen Baumkronen sind sie vollends vernichtet und fallen so stark ab, daß wohl keine einzige dem Baum erhalten bleiben wird. Die Pfirsiche und alle übrigen Obstsorten sind weniger empfindlich, und da auch ihre Blüten noch nicht so weit fortgeschritten waren, sind sie fast ganz ohne Schaden davon gekommen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Briefe an Kriegsgefangene. Die in neutralen überseeischen Ländern festgehaltenen Angehörigen unserer Flotte gelten als Kriegsgefangene. Postverkehr ist nur in denselben Formen zulässig wie mit Kriegsgefangenen, also nicht wie in Friedenszeiten über das Marinepostbureau in Berlin C 2 zu leiten. Sendungen, die aus Versehen dem Marinepostbureau zugehen, werden von diesen nachträglich als „Kriegsgefangenensendungen“ bezeichnet und so weitergeleitet.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)