Donnerstag, 23. März 1916

     

Zuckerkarten sind die neuste Erscheinung auf dem Gebiet der deutschen Lebensmittelversorgung. Wie das Berl. Tagebl. meldet, hat der Rat der Stadt Leipzig angesichts des neuerdings eingerissenen Zuckerhamsterns beschlossen, Zuckerkarten einzuführen. Zucker darf nur noch gegen Karten verkauft werden.

Heeresverwaltung und Damenmode. Der überaus große Stoffverbrauch, den die neue Mode der weiten Damenkleider bedingt, hat die Heeresverwaltung veranlaßt, in Beratungen über Maßnahmen einzutreten, die zur Verringerung des Verbrauchs von Stoffen bei den künftigen Mode-Erzeugnissen getroffen werden können. Die Kriegs-Rohstoff-Abteilung hat demgemäß zunächst eine Versammlung von Beteiligten zusammengerufen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Fortlaufende Nummern auf den Butterkarten. Aus Godesberg schreibt man uns: Die Gemeinde hat jetzt bei der amtlichen Butterverteilung durch eine neue Maßregel das unhaltbare Gedränge glatt beseitigt. Die Inhaber der Butterkarten haben laufende Nummern erhalten.

Kriegsanleihe in Bonn. Wie wir vernehmen, sind außer den bereits gestern gemeldeten 12.000.000 Mark bei den anderen hiesigen Zeichnungsstellen noch 21.000.000 Mark Kriegsanleihe gezeichnet worden, so daß das Gesamtergebnis in der hiesigen Stadt 33.000.000 Mark beträgt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Einheitliche Regelung der Feier besonderer militärischer Ereignisse. Im Kirchl. Anz. wird nachstehender Erlaß des Herrn Kultusministers vom 8. März d. J. zur Beachtung bekannt gegeben: Seine Majestät der Kaiser und König haben zwecks einheitlicher Regelung der Feier besonderer militärischer Ereignisse befohlen, daß auf ein im Einzelfalle von dem Herrn Kriegsminister an die stellvertretenden Generalkommandos zu erlassendes Telegramm die öffentlichen Gebäude zu beflaggen sind und Salut zu schießen. Es erscheint erwünscht, daß diese Einheitlichkeit sich auch auf die kirchliche Anteilnahme an solche Feiern erstreckt, und daher das schon bisher übliche Siegesgeläut allemal dann, aber auch nur dann, wenn eine Mitteilung der vorbezeichneten Art ergangen ist, veranstaltet werde.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)