Sonntag, 5. März 1916

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. März 1916Die Aktien-Gesellschaft Grand Hotel Royal hat gestern ihre Hauptversammlung abgehalten, in der sieben Aktionäre 688 Aktien mit 1108 Stimmen (die Stadt Bonn hat für ihre 210 Aktien dreifaches Stimmrecht) vertraten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Beigeordneter Bottler, erstattete den Geschäftsbericht und erläuterte den Abschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr 1915. Der Abschluß für 1915 sei nicht nur günstiger als der des Jahres 1914, sondern auch als der des letzten Friedensjahres 1913 (in beiden Jahren hat das Unternehmen keine Dividende gegeben). Es könne nach angemessenen reichlichen Abschreibungen und einem ebenfalls angemessenen Gewinnvortrag eine Dividende von 2 vom Hundert verteilt werden. (...) Der Fremdenbesuch im Gasthof betrug 1915 rund 15.000, 1914 14.000, 1913 17.000 Personen. Das Café ist auch während des Krieges gut gegangen, die Einnahmen überschritten sogar um einige Tausend Mark die des Vorjahres. (...)

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. März 1916Mästung von Schweinen. Die Landwirte des Kreises werden erneut zur Beteiligung an der Mästung von Schweinen für die Allgemeinheit aufgefordert. Zu diesem Zweck wird bekanntlich Mastfutter bereitgestellt. Anmeldungen sind bei den Bürgermeisterämtern anzubringen. Um den kleineren Haushaltungen die Einstellung eines Mastschweines zu erleichtern, beabsichtigt der Kreis-Kommunalverband, Ferkel anzukaufen und zum Selbstkostenpreis abzugeben.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Entrahmen der Milch verboten. Durch eine Bekanntmachung des Herrn Kommandierenden Generals vom 19. Februar 1916 wird das Entrahmen oder Verbuttern von Milch verboten. Diese Bekanntmachung, deren vollständiger Inhalt an den öffentlichen Anschlagstellen und in den amtlichen Kreisblättern einzusehen ist, hat auch für den Befehlsbereich der Festung Köln Gültigkeit.

40stündiges Gebet. In der Münsterkirche findet am Sonntag den 5. März und an den beiden folgenden Tagen 40stündiges Gebet statt zur Erflehung eines baldigen ehrenvollen Friedens. Die Aussetzung des hochw. Gutes ist Sonntag morgens 5 ½ Uhr, Montag und Dienstag 6 Uhr; die letzte hl. Messe ist an diesen Tagen um 11 Uhr. Dienstag Abend ist nach der Complet (gegen 7 Uhr) feierlicher Umgang mit dem Allerheiligsten. Die Ordnung der Betstunden ist an den Kirchtüren angeschlagen. Die Gläubigen der ganzen Stadt sind zu reger Teilnahme freundlichst eingeladen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)