Freitag, 16. Februar 1917

    

Die ersten Pfennigstücke aus Aluminium werden in diesen Tagen ausgegeben. Sie sind dicker als die Kupferpfennige, haben aber einen geringeren Durchmesser.

Als städtische Lebensmittel werden nächste Woche kochfertige Gemüsesuppe, Haferflocken, Graupen, Sauerkraut und Speck abgegeben.

Bierglasdeckel. Zu der Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Bierglas- und Bierkrugdeckeln aus Zinn veröffentlicht der Oberbürgermeister im Anzeigenteil dieser Zeitung die Ausführungsbestimmungen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Neue Einschränkungen im Eisenbahnverkehr. Zu den schon in den Verhandlungen des Haushaltsausschusses des preußischen Abgeordnetenhauses angekündigten weiteren Einschränkungen im Eisenbahnverkehr, die am 20. Februar in Kraft treten sollen, erfährt eine Nachrichtenstelle noch folgendes:
   Die weiteren Einschränkungen im Eisenbahnverkehr sind vor allem gleichbedeutend mit weiteren Kürzungen des Verkehrs der Schnellzüge, Eilzüge und Personenzüge. Was die Schnellzüge anbetrifft, so wird es notwendig sein, die noch jetzt laufenden Züge so weit einzuschränken, daß auf jeder Hauptlinie im allgemeinen nur ein Schnellzugpaar verkehrt. Auf den weniger befahrenen Linien wird sich sogar der Ausfall des ganzen Schnellzugverkehrs an manchen Tagen der Woche als notwendig erweisen. Der Verkehr der Eilzüge und Personenzüge muß gleichfalls eine bedeutende Verkürzung tragen. Man muß damit rechnen, daß auf langen Strecken der Personenzugverkehr ganz ausfällt. Der Verbrauch an Material, Kohlen und Arbeitsleistung des Personals ist bei langen Fahrten der Personenzüge so bedeutend, daß er im Interesse der Kriegswirtschaft unbedingt reduziert werden muß. Im allgemeinen sollen die Personenzüge nur als Zubringer zu den Schnell- und Eilzügen dienen. Auch die Eilzüge werden gewisse Einschränkungen erfahren müssen, wie denn überhaupt der Personenverkehr vor den Notwendigleiten des Güterverkehrs, der im kommenden Frühjahr erheblich wachsen wird, zurücktreten muß.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Liebe, gute Kriegsküche in Poppelsdorf! Schon seit längerer Zeit lasse ich unser Mittagsmahl bei dir holen, und ich bin von Herzen dankbar für diese segensreiche Einrichtung. Das Essen ist stets gut und reichlich. Nur einen Wunsch möchte ich bescheiden äußern. Mit seiner Erfüllung wirst du Vielen eine Erleichterung schaffen. „Laß doch bitte das Schweinefleisch etwas länger kochen und braten.“ Schweinefleisch muß unbedingt gar sein. Der selten schöne Genuß wird dann doppelt sein, wenn wir unsere jungen und alten Zähne etwas mehr schonen können. Eine alte Verehrerin.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

     

Radfahrkarten. Nach den landespolizeilichen Vorschriften muß jeder Radfahrer, mithin auch derjenige, der nicht beschlagnahmte Bereifungen (Ersatzbereifungen) benutzt, im Besitze eine Radfahrkarte sein. Besitzern von Rädern mit Ersatzbereifung wird daher auf Wunsch von der Polizeibehörde die abgegebene Radfahrkarte nach Aufdruck eines diesbezüglichen Vermerks wieder zurückgegeben. Radfahrkarten ohne den polizeilichen Genehmigungsvermerk haben auch bei Benutzung von Ersatzbereifungen keine Gültigkeit.

Web-, Wirk- und Strickwaren. Nach einer Mitteilung der militärischen Textilbeschaffungsämter werden aus den besetzten Gebieten erhebliche Mengen der aufgrund der dort bestehenden Beschlagnahme-Verordnungen beschlagnahmefreie Mengen Web-, Wirk- und Strickwaren nach Deutschland ausgeführt. Hierdurch werden diese Mengen ihrem Zweck, den Handel in den besetzten Gebieten aufrechtzuerhalten, entzogen. Diese nach Deutschland eingeführten Mengen unterliegen nach § 5, Ziffer 8 der Bekanntmachung vom 1. Februar 1916, Nr. WWW 1000/11, 16 KKK der Beschlagnahme, da dort ausdrücklich gesagt ist, daß das besetzte Gebiet nicht als Reichsausland anzusehen ist. Um eine Bestrafung zu vermeiden, werden die nach § 11 der angezogenen Bekanntmachung Meldepflichtigen aufgefordert, derartige Vorräte dem Webstoff-Meldeamt der Kriegsrohstoff-Abteilung unverzüglich anzumelden. Die Revisoren der stellvertretenden General-Kommandos werden auf solche Vorräte besonders achten.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)